Mehr Freiheit als gedacht beim Dämmen
Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer und Bauherren, die ihre Außenfassade energetisch modernisieren möchten: Entgegen gängiger Annahmen müssen entsprechende Dämmmaßnahmen nicht in jedem Fall den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen.
Laut einer Stellungnahme der Bauministerkonferenz sind die Vorgaben nur dann verpflichtend, wenn der alte Putz über die gesamte Fläche abgeschlagen wird. Bei den meisten Modernisierungen wird jedoch ein Wärmedämm-Verbundsystem direkt auf den Altputz aufgebracht.
„In diesen Fällen dürfen Bauherren die Dämmstoffdicke individuell wählen und an die Bauwerksbedingungen anpassen“, so Antje Hannig, Geschäftsführerin Technik beim Industrieverband WerkMörtel (IWM). Allerdings sollte die Dämmschicht nicht zu dünn gewählt werden. „Schichtdicken unter acht Zentimetern sind energetisch und wirtschaftlich kaum sinnvoll.“
Steigende Anforderungen
Viele Bauherren schrecken derzeit vor einer energetischen Sanierung ihrer Fassade zurück. Ein Grund sind die stetig steigenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung, die immer dickere Dämmpakete erfordern, ohne die Dämmleistung signifikant zu erhöhen. Dadurch rentiert sich eine Fassadendämmung zunehmend weniger.
Weitere Maßnahmen wie die Anpassung von Dachüberständen verteuern die Dämmung zusätzlich. „Wir hoffen, dass ohne die starren Vorgaben nun wieder mehr Gebäude energetisch modernisiert werden“, sagt Dr. Roland Falk vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade (SAF).
Die neue Freiheit bei der Fassadendämmung gilt sowohl für außenseitig angebrachte Wärmedämm-Verbundsysteme als auch für Innendämmungen. Eine Gesetzesänderung gab es nicht. Vielmehr hatte der SAF die Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz um Klarstellung gebeten.
Kostenlose Broschüre
Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Modernisierung ihrer Fassade finden Hausbesitzer im „Ratgeber rund um die Außenwand“. Die Broschüre des IWM ist kostenlos unter www.augenmass.de verfügbar. (pm/bif)
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