Hallo, Dach! Oben alles in Ordnung?
Kein Dach kann jedem Unwetter trotzen. Dennoch – oder vielleicht gerade deshalb – sollte jedes Dach möglichst jährlich von einem Fachbetrieb überprüft werden.
„Gerade kleine unbeachtete oder nicht entdeckte Mängel sind in den meisten Fällen als ursächlich für kapitale Dachschäden anzusehen“. Darauf weist der Landesinnungsverband des Bayerischen Dachdeckerhandwerks hin. Nicht vorhandene beziehungsweise nicht vollständige Windsogsicherungen oder einzelne gelockerte Eindeckungselemente bieten Sturmböen eine Angriffsfläche und führen oft zu einer regelrechten „Kettenreaktion“ – bis hin zur Abdeckung der gesamten Dachfläche.
Zählt zu den „Obliegenheitspflichten“
Für Hausbesitzer und Hausverwaltungen, die eine regelmäßige Dachüberprüfung unterlassen haben, kann das teuer werden. Denn Gebäudeversicherer stellen inzwischen nicht zuerst die Frage, ob Windstärke acht überschritten wurde. Immer öfter wird an erster Stelle nachgefragt, ob denn eine Dachüberprüfung stattgefunden hat. Denn die gehört nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Versicherer zu den „Obliegenheitspflichten“ der Versicherungsnehmer. Sie haben nämlich Vorsorge dafür zu treffen, dass ein versichertes Objekt in einem Zustand gehalten wird, der ein Schadensrisiko so weit wie möglich reduziert.
Fachkundiger Dach-Check
Den Nachweis dafür können Hausbesitzer und Hausverwaltungen durch einen regelmäßig durchgeführten Dach-Check erbringen, wie er von Fachbetrieben der regionalen Dachdecker-Innungen angeboten wird. Bei einem solchen Dach-Check werden die Ergebnisse auf bundesweit einheitlichen Checklisten zusammengefasst und vom ausführenden Betrieb bestätigt.
Was viele nicht wissen: Auch die Module der Solaranlagen sind oft als Dacheindeckungselemente eingestuft. Und damit sind sie ebenso gegen auftretende Windsogkräfte zu sichern, wie zum Beispiel ein Dachziegel.
Gegen Regeneintrieb absichern
Mindestens ebenso wichtig wie die Sicherung gegen Sturmböen ist aber auch, dass ein Dach gegen Regeneintrieb weitgehend sicher ist. Wird beispielsweise die „Regeldachneigung“ von 22 Grad unterschritten, was bei den immer beliebteren Pultdächern und anderen flach geneigten Dächern der Fall ist, müssen Zusatzmaßnahmen unter der Eindeckung ausgeführt werden. Auch laienhaft eingebaute Dachfenster können bei heftigen Schauern dem Niederschlag Tür und Tor öffnen.
Werden solche Mängel nach einem Unwetterschaden von der Versicherung festgestellt (und nicht im Vorfeld bei einem Dach-Check), kann das zu Abzügen bei der Schadensregulierung bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Daher die beiden wichtigsten Tipps der Dachexperten: Arbeiten rund um das Dach nur von qualifizierten Fachbetrieben ausführen lassen. Und das Dach regelmäßig im Rahmen eines Checks prüfen lassen.
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