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Foto: Foto: Alexander Kaya
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Seit Januar gelten strengere Auflagen für Holzöfen. Modelle, die vor 1975 gebaut wurden, mit hohem Schadstoffausstoß müssen ausgemustert werden.

Wer einen alten Holzofen hat, muss sich informieren. Bestimmte Modelle dürfen seit dem Jahreswechsel ohne Nachrüstung eines Partikelfilters nicht mehr betrieben werden. Und die Regelung wird in den kommenden Jahren auf weitere Öfen ausgeweitet.

Modelle, die vor dem Jahr 1975 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet, müssen ausgemustert werden. Das sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor. Bei manchen Ofentypen ist eine Nachrüstung möglich. Bei Heizeinsätzen von Kachelöfen, Heizkaminen oder sonstigen ummauerten Feuerstätten kann unter Umständen ein zugelassener Staubfilter eingesetzt werden. Petra Hegen vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg rät aber aus Effizienzgründen davon ab.

Auch Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg empfiehlt den Austausch. Moderne Feuerstätten hätten den Vorteil, dass sie höhere Wirkungsgrade haben und dadurch weniger Holz benötigen.

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