Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Bauen & Wohnen
  4. Immobilien: Rauch und Lärm: Grillpartys auf dem Balkon

Immobilien
ANZEIGE

Rauch und Lärm: Grillpartys auf dem Balkon

2 Bilder

Vielleicht ist es der Neid auf den Spaß nebenan oder der Ärger über die Rauchschwaden: Nachbarn fangen oft Streit wegen der Grillpartys auf dem Nebenbalkon an. Es lässt sich auch gut deswegen zanken, da die Regelungen örtlich verschieden sind.

Wer auf seinem Balkon grillt, darf die Nachbarn nicht belästigen. Aber es gibt keine bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen, die das Auskommen sichern. Grillfans müssen sich aber an vielen örtlichen Vorschriften orientieren:

Rauch: Es dürfen weder unangenehme Gerüche noch Rauch in Nachbars Wohnung ziehen. Das kann ein Verstoß gegen das örtliche Landesemissionsschutzgesetz und somit eine Ordnungswidrigkeit sein, erläutert Anja Franz vom Mieterverein München. In diesem Fall ist ein Bußgeld eine mögliche Folge. Dass Mieter grundsätzlich Rücksicht nehmen müssen, sieht auch das Landgericht München (Az.: 15 S 22735/03) so: Könnte der Qualm in konzentrierter Form in die Wohnung der Nachbarn eindringen, darf die Holzkohle nicht angezündet werden.

Lärm: Wenn es sich um eine richtige Grillparty handelt, sollten sich die Veranstalter die örtliche Lärmschutzverordnung durchlesen. Darin kann geregelt sein, dass ab 22.00 Uhr die Nachtruhe beachten werden muss. Die Folge: Die Party muss in der Wohnung fortgesetzt werden. Tagsüber aber dürfen Bewohner auf dem Balkon essen und sich in normaler Lautstärke unterhalten - wenn die Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden.

Häufigkeit: Strittig ist bei Mietwohnungen immer, wie oft man auf dem Balkon grillen darf. Es gibt keine gesetzliche Regelung, erklärt Franz. Vorschriften kann es aber in der Hausordnung geben, die die Bewohner einhalten müssen. Sonst kann der Vermieter sie abmahnen oder in der Folge sogar den Mietvertrag kündigen.

Darüber hinaus gibt es einige Gerichtsurteile zum Thema, aber alles Einzelfallentscheidungen, wie die Expertin betont. So urteilte das Landgericht Stuttgart, dass insgesamt sechs Stunden Grillspaß auf dem Balkon pro Jahr den Nachbarn zumutbar sei (Az.: 10 T 359/96). Das Amtsgericht Bonn gestattet einmal Grillen pro Monat zwischen April und September, wenn die Nachbarn vorher informiert werden (Az.: 6 C 545/96).

Das Landgericht München hingegen entschied, dass Grillabende auf dem Balkon im Sommer üblich seien und die Nachbarn diese dulden müssen (Az.: 15 S 22735/03). Der Vermieter könne diese aber bei wesentlichen Störungen oder Beeinträchtigungen für andere Mieter etwa durch Rauch, Ruß und Hitze verbieten. (dpa)

Sie möchten Tomaten aus Tomaten ziehen? Dann können Sie samenfestes Saatgut kaufen und aus den ersten Früchten der Ernte Kerne für neue Pflanzen gewinnen.
Nachhaltiges Saatgut

Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren