Rechte & Pflichten: Mängel und Reparaturen
Welcher Mieter kennt das nicht: Bei der Wohnungsübergabe ist man so geblendet von seinem neuen Heim, dass man sämtliche Mängel übersieht – und dann?
Natürlich ist es hilfreich schon vor dem Einzug die neue Wohnung gründlich auf Defekte zu überprüfen, aber auch danach muss der Vermieter sich um die Beseitigung der Mängel kümmern, es sei denn er kann dem Mieter nachweisen, dass die Schäden auf sein Verschulden zurück zu führen sind. Mängel in der Wohnung, die der Mieter dem Vermieter gemeldet hat, muss dieser innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Angemessen bedeutet bei einem schweren Mangel, der einfach zu beheben ist, dementsprechend schnell zu handeln.
Kümmert sich der Vermieter nicht um die Behebung des Defekts, so kann der Mieter auf Mängelbeseitigung klagen. Wenn ein Notfall besteht, also zum Beispiel im Winter die Heizung nicht funktioniert, oder Wasserrohre undicht sind, dann muss sofort gehandelt werden. Ein Anruf beim Vermieter reicht dann aus. Ist der Vermieter in Notfällen nicht zu erreichen, so kann der Mieter die entsprechende Reparatur in Auftrag geben und bekommt die Kosten vom Vermieter erstattet. Die Pflicht des Vermieters, Reparaturen auf seine Kosten durchzuführen können auch durch den Mietvertrag nicht abgewendet werden.
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