Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bauen & Wohnen
Icon Pfeil nach unten

Rechte & Pflichten: Mängel und Reparaturen

Bauen & Wohnen

Rechte & Pflichten: Mängel und Reparaturen

Rechte & Pflichten: Mängel und Reparaturen
Rechte & Pflichten: Mängel und Reparaturen

Natürlich ist es hilfreich schon vor dem Einzug die neue Wohnung gründlich auf Defekte zu überprüfen, aber auch danach muss der Vermieter sich um die Beseitigung der Mängel kümmern, es sei denn er kann dem Mieter nachweisen, dass die Schäden auf sein Verschulden zurück zu führen sind. Mängel in der Wohnung, die der Mieter dem Vermieter gemeldet hat, muss dieser innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Angemessen bedeutet bei einem schweren Mangel, der einfach zu beheben ist, dementsprechend schnell zu handeln. 

Kümmert sich der Vermieter nicht um die Behebung des Defekts, so kann der Mieter auf Mängelbeseitigung klagen. Wenn ein Notfall besteht, also zum Beispiel im Winter die Heizung nicht funktioniert, oder Wasserrohre undicht sind, dann muss sofort gehandelt werden. Ein Anruf beim Vermieter reicht dann aus. Ist der Vermieter in Notfällen nicht zu erreichen, so kann der Mieter die entsprechende Reparatur in Auftrag geben und bekommt die Kosten vom Vermieter erstattet. Die Pflicht des Vermieters, Reparaturen auf seine Kosten durchzuführen können auch durch den Mietvertrag nicht abgewendet werden.

Diskutieren Sie mit
XXX 0 Kommentare
hier kommen komentare rein
Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden