Rechte & Pflichten: Schönheitsreparaturen
Durch das Leben in einer Wohnung nutzen sich die Dinge ab und müssen folglich repariert werden. Aber wer muss diese Schönheitsreparaturen durchführen beziehungsweise bezahlen?
Grundsätzlich gilt: Kein Mieter muss automatisch beim Auszug die Wohnung renovieren. Laut Gesetz sind Schönheitsreparaturen nämlich vom Vermieter zu übernehmen. Allerdings kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Trotzdem muss der Mieter lediglich für das aufkommen, was er selbst abgewohnt hat. Deshalb gibt es sogenannte Renovierungsfristen, die festlegen nach wie vielen Jahren in der Wohnung Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Des Weiteren gibt es Klauseln im Mietvertrag, die regeln, dass Mieter Teile der Renovierungskosten übernehmen müssen, auch wenn die Fristen noch nicht vollständig abgelaufen sind.
Renovierung auf Kosten des Mieters
Hat der Mieter, die Reparaturen nicht im Sinne des Vermieters ausgeführt, so muss dieser ihn auffordern noch mal nachzubessern. Weigert sich der Mieter oder führt auch die Nachbesserung mangelhaft aus, so kann der Vermieter auf die Kosten des Mieters renovieren.
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