Straßenbau: Hausbesitzer müssen nicht zweimal zahlen
Fast 40 Jahre lang ließ sich die Stadt Menden Zeit, eine Straße zu Ende zu bauen. Für die inzwischen kräftig gestiegenen Kosten wollte sie die Anwohner ein zweites Mal zur Kasse bitten. Das untersagte jetzt das Bundesverwaltungsgericht.
Hausbesitzer dürfen kein zweites Mal für Erschließungskosten zur Kasse gebeten werden, wenn höhere Baukosten im Wesentlichen durch die Inflation entstanden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (22. Januar) im Fall von fünf Klägern aus dem nordrhein-westfälischen Menden entschieden (Az.: 9 C 1.14 - C 5.14). Das Urteil könnte Auswirkungen auf Kommunen in ganz Deutschland haben.
Die Grundstückseigentümer hatten sich in den 1970er-Jahren mit der Stadt darauf geeinigt, die zu erwartenden Kosten per Ablösevertrag vor Baubeginn der Straße zu zahlen. Die Bagger rollten aber erst fast 40 Jahre später an und die Stadt forderte die Grundstückseigentümer zu Nachzahlungen zwischen 4000 und knapp 6500 Euro auf.
Davor bewahrte sie jetzt das Bundesverwaltungsgericht und revidierte damit die eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 1990. Damals hatte das Gericht festgelegt, dass Kommunen trotz rechtsverbindlicher Ablöseverträge nachfordern müssen, wenn die tatsächlichen Baukosten mindestens doppelt so hoch sind, wie die den Verträgen zugrundeliegenden Planungssummen. Nun ergänzen die Leipziger Richter: Anlieger dürften nicht für Mehrkosten herangezogen werden, die im Wesentlichen inflationsbedingt entstanden seien.
2007 zu Ende gebaut
Die Anwohner der Mörikestraße am Stadtrand von Menden hatten seit den 70er-Jahren mit einer asphaltierten Baustraße ohne Bürgersteige auskommen müssen. Erst 2007 wurde die Straße zu Ende gebaut, mit einem gepflasterten Gehweg, neuem Asphalt und einer modernisierten Straßenbeleuchtung. Dafür verlangte die Stadt Nachzahlungen.
Die Kommune will nun überprüfen, ob die nicht beklagten Bescheide aufrechterhalten werden. Allein in Menden gibt es nach Angaben des städtischen Beigeordneten Sebastian Arlt 66 weitere bislang nicht zu Ende ausgebaute Straßen, in denen Ablöseverträge geschlossen wurden. Arlt geht davon aus, dass das Urteil viele Häuslebauer betrifft. "Das ist nicht nur in Menden so. Es gibt viele Städte vergleichbarer Größe und Wirtschaftskraft, in denen es ähnliche Straßen gibt." (dpa)
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