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Bauen & Wohnen
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Strengere Vorgaben beim Bau

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Seit 1. Januar gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Das bedeuten die höheren Grenzwerte

Für Häuslebauer hat 2016 eine wesentliche Änderung gebracht: Neubauten sind seit 1. Januar teurer, denn der Gesetzgeber hat die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft. Wie Jürgen Stock, Referatsleiter im Bundesbauministerium, erklärt, bedeutet das konkret, dass Wohngebäude, die neu errichtet werden, einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf pro Jahr haben müssen als bisher.

Außerdem müsse der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten um circa 20 Prozent verbessert werden. Betroffen sind davon alle, die ihren Bauantrag nach dem 1. Januar 2016 eingereicht haben oder erst einreichen werden.

Viele Bauherren sind bereits darauf eingestellt. Oft bieten die Firmen schon den KfW- 70-Standard an, der Basis für einen Tilgungszuschuss der Förderbank KfW ist. Ein Effizienzhaus 70 hat einen Jahresenergiebedarf von nur 70 Prozent eines gängigen Neubaus. Neben dem KfW-70-Standard gibt es noch die Effizienzklassen 55 und 40.

Bei diesen Häusern ist der Energiebedarf niedriger. Und je geringer der Energiebedarf, desto besser die Förderung. Die neuen Standards 2016 wirken sich also auf die Förderung und Finanzierung von Bauvorhaben aus. Die Kreditanstalt für  Wiederaufbau wird von April 2016 an gar keine Förderung mehr für den Standard Effizienzhaus 70 gewähren. Dieser entspreche dann dem gesetzlichen Mindeststandard, teilte die Bank mit.

Das sagen Experten

Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund sagt deshalb: „Wichtig ist, dass Kunden den jeweiligen Energiestandard des Hauses prüfen, bevor sie sich entscheiden.“ Fachleute rechnen jedenfalls damit, dass das Bauen teurer wird. Schätzungen schwanken zwischen drei und elf Prozent Mehrkosten.

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Unterm Strich sollen sich die Investitionen aber mittelfristig auszahlen. „Berechnungen an Modellgebäuden haben ergeben, dass nach 20 bis 24 Jahren,  teilweise aber auch deutlich schneller, die schwarze Null erreicht und danach ein Plus zu verzeichnen sein wird“, betont Ministeriumsvertreter Stock.

Bei der Bewertung der Energiebilanz wird berücksichtigt, wie viel Energie der Neubau rechnerisch benötigt und welcher Energieträger verwendet wird. So bringt die Nutzung regenerativer Energien wie Solarenergie Vorteile gegenüber Öl oder Gas. „Ausschlaggebend ist der sogenannte Primärenergiefaktor“, sagt Alexander Lyssoudis von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Dieser zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie.

Solar, Öl oder Gas?

Je kleiner der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher. Während er bei fossilen Brennstoffen wie Gas und Heizöl über eins liegt, punkten alle erneuerbaren Energien mit Werten unter eins. „Setzt der Bauherr also viel erneuerbare Energien ein, hat er überhaupt keine Probleme, die strengeren Anforderungen der EnEV zu erfüllen“, sagt Lyssoudis.

Im Wesentlichen gibt es drei Stellschrauben für den Bauherrn: die Gebäudehülle, die Art der eingesetzten Energie und die Technik für Heizung und Warmwasserbereitung. „Zum einen sollte er in einen guten Wärmeschutz investieren“, rät Lyssoudis. Das fängt bei der Dämmung der Außen- und Kellerwände an und geht über die Drei-Scheibenverglasung der Fenster bis zur Haustür. Mit der Wahl des Energieträgers ist ein weiterer Schritt getan.

Eine Pflicht zum Einbau von dreifach verglasten Fenstern gibt es allerdings nicht. Darauf weist das Bundesbauministerium hin. Wer Fenster mit geringerer Qualität einbaut, muss dafür an anderer Stelle – Gebäudehülle oder Anlagentechnik – einen Ausgleich schaffen, um die zulässigen Werte beim Energiebedarf einzuhalten. tmn/jsn

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