Wissenswertes rund um das Herbstlaub
Was tun mit den vielen, vielen bunten Blättern? Hier gibt es Informationen zu Räumpflicht und den Möglichkeiten der Kompostierung von Laub
Nasses Laub auf den Straßen kann eine Unfallgefahr sein. Daher gilt hier eine Räumpflicht, die die Städte und Gemeinden in der Regel den Besitzern der anliegenden Häusern übertragen, erläutert die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher. Die Anwohner sind folglich dazu verpflichtet, die Gehwege entlang ihrer Grundstücke so vom herabfallenden Laub zu befreien, dass keine Unfallgefahr besteht. Sonst haften sie.
Diese Pflicht können Eigentümer auf ihre Mieter übertragen. Das muss im Mietvertrag entsprechend vereinbart werden.
Kompost:
Wer auf den Beeten oder im Kompost nicht ausreichend Platz für das ganze Herbstlaub aus dem Garten hat, sollte es in Säcke geben. Auch darin verrottet das Pflanzenmaterial mit der Zeit zu wertvollem Kompost.
Die Säcke kann man hinter Büschen, hinter dem Schuppen oder beim Kompost verwahren. Plastiksäcke bleiben dabei stabil und das Material kann später gut zum Einsatzort gebracht werden. Jutesäcke verrotten hingegen gemeinsam mit dem Laub. Sie lagern daher am besten schon dort zwischen, wo später auch der verrottete Grünabfall gebraucht wird.
tmn
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