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Sterbebegleitung: Eine Gewissensfrage für Ärzte

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Darf ein Arzt beim Sterben helfen? Und wenn ja, welche Regeln sind notwendig? Eine emotionale Debatte flammt wieder auf - die Kluft geht quer durch die Parteien.

Eine Gruppe von Medizinern will die assistierte Selbsttötung unter strengen Kriterien erlauben. Sie löste mit ihren Vorschlägen vom Dienstag (26. August) eine heftige und emotionale Debatte aus. Der Bundestag will nach der Sommerpause über das Thema beraten und am Ende ohne sogenannten Fraktionszwang abstimmen. Eine Gewissensfrage.

Warum sollte ein Arzt einem Todkranken nicht beim Sterben helfen?

Die Gegner argumentieren: Ärztliche Sterbebegleitung dürfe nicht zur Sterbehilfe werden. Und Beihilfe zur Selbsttötung als Kassenleistung gehe gar nicht. Die Kriterien für die Beihilfe seien zu schwammig, und das tatsächliche Problem seien Unzulänglichkeiten bei der Versorgung sterbenskranker Menschen.

Die Argumente der Befürworter?

Solange eine Gesetzliche Regelung fehlt, wird Beihilfe zur Selbsttötung verzweifelter Menschen illegal bleiben. Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Medizinethik der Universität Tübingen, sagt: "Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein Gesetz auf die Pluralität Antworten geben muss und sie nicht unterdrücken darf." Gian Domenico Borasio von der Universität Lausanne sagt: "Ärzte helfen Menschen - und das tun sie auch in Extremsituationen."

Wie ist in Deutschland die Rechtslage?

Aktive Sterbehilfe ist hierzulande strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Passive Sterbehilfe - ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen etwa - ist bei entsprechendem Patientenwillen erlaubt, ebenso die Gabe starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung das Leben verkürzen können. Ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist vom Gesetzgeber aus nicht strafbar. Die Ärzteschaft hat sich allerdings in mehreren Bundesländern in ihrem Berufsrecht das Verbot auferlegt, diese Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.

Wie sieht das in anderen Ländern aus?

In den Niederlanden und Belgien ist Tötung auf Verlangen erlaubt, in beiden Ländern sind die Regelungen liberal und es gibt Sterbehilfe auch für todkranke Minderjährige. In der Schweiz ist aktive Unterstützung verboten, aber eine Freitodbegleitung erlaubt, bei der Menschen tödliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. In den USA ist aktive Sterbehilfe verboten, Freitod mit ärztlicher Hilfe aber in einigen Bundesstaaten erlaubt. Oregon war Vorreiter. Der Entwurf der deutschen Wissenschaftler lehnt sich an dieses Modell an.

Gibt es wirklich einen Sterbetourismus in die Schweiz?

Eine Studie im britischen "Journal of Medical Ethics" hat dies gerade wieder belegt: Die Zahl schwer kranker Menschen, die deswegen in die Schweiz reisen, hat zugenommen - und die meisten kamen aus Deutschland. 268 Deutsche ließen sich zwischen 2008 bis 2012 bei der Selbsttötung assistieren, fast die Hälfte aller am Institut für Rechtsmedizin in Zürich untersuchten 611 Fälle. Im Kanton Zürich verdoppelte sich innerhalb von vier Jahren die Zahl der Ausländer, die zum Sterben in die Schweiz gingen.

Warum wollen immer mehr Hilfe beim Sterben - obwohl die Palliativmedizin besser geworden ist?

Es ist die Angst vor der Apparatemedizin, Vereinzelung, aber auch der Wunsch nach Selbstbestimmung. Nicht die Angst vor Schmerzen stehe im Vordergrund, sondern davor, nicht mehr selbstbestimmt zu sein, sagen die Mediziner. Gian Domenico Borasio berichtet: Ein todkranker Hirntumorpatient sei, nachdem er den Wunsch zur Selbsttötung geäußert habe, in die geschlossene Abteilung im Bezirkskrankenhaus Haar eingewiesen worden - und habe dort sterben müssen.

Literatur:

Gian Domenico Borasio, Ralf Jox, Jochen Taupitz, Urban Wiesing: Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge zum Leben. 2014. Kohlhammer. 104 Seiten. 14,99 Euro. ISBN-13: 978-3-17-028481-4 (dpa)

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