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Tag der Pflege
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Welche Ansprüche Patienten und Angehörige im Pflegefall haben

Foto: Foto: Fotolia/Alexander Raths
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Was ändert sich 2017 durch die Pflegegrade? Gibt es Unterstützung, wenn man als Angehöriger eine Auszeit braucht?

Antworten auf konkrete Fragen von Angehörigen rund um das Thema Pflege geben die AOK und der Sozialverband VdK:

Meine Frau hat derzeit Pflegestufe 0 wegen eingeschränkter Alltagskompetenz. Wie wird das dann im nächsten Jahr, wenn es die Pflegegrade gibt? Wird das Pflegegeld weiter gezahlt? Muss man das dann neu beantragen?

Nein. Die Umstellung von den Pflegestufen auf die entsprechenden Pflegegrade erfolgt zum 1. Januar 2017 automatisch. Ihre Frau muss dann auch nicht noch einmal begutachtet werden und käme von der Pflegestufe 0 in den Pflegegrad II. Was das monatlich gezahlte Geld betrifft, bekommt sie sogar statt der 123 Euro Pflegegeld dann 316 Euro.

Ich ersetze meine Mutter, die meinen querschnittsgelähmten Vater pflegt, mehrmals im Jahr, um ihr eine Pause zu gönnen. Können wir die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Verhinderungspflege ist genau dafür gedacht. Allerdings können Angehörige bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad nur besondere Aufwendungen, beispielsweise Fahrgeld oder Lohnausfall, erstattet bekommen.

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Ich pflege meine Mutter mit Pflegestufe II und Pflegegeld, deren Schlafzimmer im Erdgeschoss liegt, während das Bad oben ist. Ich schaffe das nicht mehr und möchte einen ambulanten Dienst einbeziehen. Geht das?

Ja. Reden Sie mit der Pflegekasse Ihrer Mutter über eine Kombi-Leistung. Sie können vereinbaren, dass Sie beispielsweise für die Hälfte der Ihrer Mutter zustehenden Sachleistungen in Höhe von maximal 1.144 Euro einen Dienst engagieren – also für 572 Euro. Dann bliebe Ihrer Mutter noch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes, das sind dann 229 Euro. Es kommt darauf an, wie viel Sachleistungen Sie für Ihre Mutter benötigen.

Ich pflege meine 99 Jahre alte Schwiegermutter bei uns zu Hause und nutze den Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Allerdings würde ich gerne andere Mittel einsetzen. Werden die auch bezuschusst?

Den Zuschuss von 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bekommt man nur für Materialien, die im Hilfsmittelkatalog gelistet sind. Beispielsweise Schutzhandschuhe, Hautdesinfektionen und Betteinlagen. Wenn Sie eine besondere Creme einsetzen möchten, müssen Sie diese aus eigener Tasche bezahlen.

Ich habe Pflegestufe II und habe von einem Freund gehört, dass man monatlich 104 Euro für Betreuungsleistungen mit der Pflegekasse verrechnen kann. Stimmt das?

Das stimmt. Es gibt zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen als reine Erstattungskosten in Höhe von 104 Euro monatlich – bei erhöhtem Bedarf von 208 Euro monatlich. Damit können Sie beispielsweise Hilfe beim Einkaufen, Begleitdienste oder einen Fahrtdienst zum Arzt verrechnen. Allerdings müssen diese Leistungen von anerkannten Kräften erbracht werden. Sie können bei einem ambulanten Dienst nachfragen, ob dafür Personal vorhanden ist.

Ich pflege meine Mutter mit Pflegestufe II rund 29 Stunden in der Woche und kann deshalb nicht selbst arbeiten gehen. Zahlt die Pflegekasse meiner Mutter für mich in die Rentenversicherung ein?

Ja. Die Pflegekasse Ihrer Mutter zahlt für Sie Rentenversicherungsbeiträge für spätere Rentenansprüche. Allerdings nur, wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Ich überlege, vorübergehend mit der Arbeit aufzuhören, um meinen Vater, der Pflegestufe II mit Tendenz zur Verschlechterung hat, zu Hause zu pflegen. Wie kann ich das finanziell hinbekommen?

In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie der Arbeit sechs Monate fernbleiben, allerdings ohne Entgelt. Auf Antrag bezahlt die Pflegekasse Ihres Vaters einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Arbeitslosenversicherung. Darauf haben Sie einen Gesetzesanspruch, wenn der Betrieb, in dem Sie arbeiten, mindestens 15 Mitarbeiter hat. Sie können diese Auszeit auf 24 Monate ausweiten. Die wöchentliche Arbeitszeit muss aber dann mindestens 15 Stunden betragen. Dem kann Ihr Arbeitgeber zustimmen, sofern mindestens 25 Mitarbeiter im Unternehmen tätig sind. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Um den Verdienstausfall zu kompensieren, steht Ihnen ein zinsloses Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln zur Verfügung. Das müssen Sie natürlich zurückzahlen.

Die Höherstufung meiner Schwiegermutter von Pflegestufe II auf III wurde abgelehnt. Als der Gutachter da war, hatte sie einen ihrer besseren Tage. Das variiert sehr stark. Insgesamt benötigt sie aber viel mehr Hilfe. Was sollen wir tun?

Legen Sie innerhalb der Frist von vier Wochen Widerspruch ein. Falls die Zeit drängt, machen Sie das zunächst formal mit dem Hinweis, die Begründung nachzuliefern. Führen Sie über mehrere Tage ein Pflege-tagebuch, in dem Sie festhalten, wann Sie wie lange Ihrer Schwiegermutter behilflich sind. Damit werden die extremen Schwankungen deutlich und Sie können bei einer erneuten Begutachtung besser argumentieren.

Text: Blersch & Bomhard

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