Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Leben & Freizeit
  4. Verwaltung informiert: Bundesweites Software-Problem bei Ehe für alle

Verwaltung informiert
ANZEIGE

Bundesweites Software-Problem bei Ehe für alle

Foto: Arno Burgi/dpa

Das Gesetz zur Ehe für alle tritt am 1. Oktober in Kraft. Viele homosexuelle Paare sichern sich schon mal einen Termin im Standesamt. Doch die Registrierungssoftware bereitet unerwartete Probleme.

Bei der Ehe für alle gibt es ein Software-Problem. In den Personenstandsregistern aller deutschen Standesämter kann die gleichgeschlechtliche Ehe erst ab dem 1. November 2018 richtig erfasst werden, wie die Berliner Innenverwaltung erklärte.

Grund sind notwendige Software-Anpassungen, die mehrere Monate dauern werden. Erst dann sei es möglich, die bisher zwingenden Bezeichnungen "Ehemann/Ehefrau" anders darzustellen oder auch wegzulassen.

Bislang kann die Software nicht zwei Männer oder zwei Frauen als Paar eintragen. Somit muss ein Partner formal mit einem falschen Geschlecht registriert werden. Die Lösung, die vom Bundesinnenministerium rechtlich erarbeitet und vom jeweiligen Anbieter der Software umgesetzt werden müsse, stehe noch nicht fest, erklärte die Innenverwaltung.

Das Innenministerium hatte in einem Rundschreiben schon vor einem Monat auf das Problem hingewiesen. Demnach müssten die elektronischen Fach-, Register-, und Datenaustauschverfahren angepasst werden. "Im Vorfeld eines solchen Versionswechsels steht den Verfahrensherstellern in der Regel ein Vorlauf von jeweils neun Monaten zur Verfügung", heißt es in dem Schreiben. "Die entsprechenden Versionswechsel werden zum 1. November eines Jahres vorgenommen." Weil das bis zum November 2017 noch nichts wird, müssen homosexuelle Paare noch ein weiteres Jahr warten.

Diese Tücken behindern aber demnach nicht, dass Schwule und Lesben vom 1. Oktober an richtig heiraten oder ihre Lebenspartnerschaft entsprechend umwandeln können. Es können Anträge gestellt und Unterlagen eingereicht werden. Über das Problem mit der Software hatte die "Berliner Morgenpost" vergangene Woche berichtet.

Beim Berliner Lesben- und Schwulenverband reagierten die Verantwortlichen auf die Probleme gelassen. "Es ist schon peinlich, dass im 21. Jahrhundert eine wenig aufwendige Anpassung solche Probleme bereitet", sagte Landesgeschäftsführer Jörg Steinert. "Aber es gibt wesentlichere Dinge."

Anzeige

Modehaus Stammel zeigt die angesagten Styles

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren