Das entspreche einem Anteil von durchschnittlich 32 Prozent, berichtete das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. 1998, als mit der Reform des Kindschaftsrechts die Rechtsposition nichtehelicher Kinder verbessert wurde, waren es 20 Prozent, 1993 erst 15 Prozent.
Im Osten ist der Anteil unehelich geborener Kinder besonders hoch: Er liegt dort zwischen 59 Prozent (Sachsen) und 64 Prozent (Sachsen-Anhalt). Am niedrigsten war der Anteil in Baden-Württemberg (22 Prozent) und Hessen (24 Prozent).
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