Mit dem Bestatter über Preise reden
Der Tod eines Angehörigen ist meist eine emotionale Belastung. Allerdings müssen auch viele Formalitäten erledigt werden, wie die Beerdigung. Kaum einer kümmert sich in einer solchen Situation um die Kosten. Doch ein Vergleich kann sich lohnen.
Wenn ein Familienmitglied stirbt, herrscht meist Trauer und Betroffenheit. Über die Bestattungskosten zu verhandeln, erscheint nicht wenigen unangebracht. „Viele fragen nicht einmal nach dem Preis“, sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Dabei sei das überhaupt kein Problem und auch nicht pietätlos. „Achtung vor dem Tod bedeutet nicht absolute Zurückhaltung beim Gespräch mit dem Bestatter.“
Verhandeln ist erlaubt
Helbach rät Angehörigen, den angebotenen Preis nicht einfach zu akzeptieren, sondern ruhig nach einem besseren Angebot zu fragen. „Man sollte in der Beratung nicht dasitzen und denken: Mein Gott, ich zahle das jetzt einfach.“ Auch über einzelne Kostenpunkte lasse sich verhandeln. Nicht jeder Verstorbene brauche zum Beispiel ein Totenhemd. „Ein guter Bestatter wird das akzeptieren.“ Auch ein günstigerer Sarg sollte kein Problem sein. „Absolut unseriös wäre dann die Frage: Ist er Ihnen das etwa nicht wert?“
Ein Kostenvoranschlag sei bei einem guten Bestatter Pflicht, erläutert Helbach. Bei unklaren Punkten dürfen Kunden ruhig nachfragen – zum Beispiel wenn sie nicht wissen, für was genau nun die Verwaltungsgebühr berechnet wird. „Es hilft, sich ein wenig im Vorfeld zu informieren, was eine Bestattung kostet, und nicht vollkommen unwissend zum Beratungstermin zu kommen.“
Auf dem Land gibt zwar es oft nur den Bestatter vor Ort – ansonsten schadet es Helbach zufolge aber nicht, sich bei Bekannten nach Alternativen umzuhören. „Man sollte sich Zeit nehmen und, wenn möglich, Angebote und Preise vergleichen.“ Da viele Menschen nicht plötzlich und unerwartet sterben, bleibt dafür häufig noch genügend Zeit. „Ich kann einem Bestatter auch sagen: Vielen Dank, aber ich muss noch andere Angebote einholen.“ Im Zweifelsfall könnten Angehörige auch auf ein günstigeres Angebot hinweisen. tmn
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