Dienstag, 18. Juni 2013

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Bislang waren Totgeburten juristisch nicht existent. Jetzt dürfen sie auch beim Standesamt eingetragen werden. Die Neuregelung geht vor allem auf die Initiative eines Ehepaares aus Hessen zurück.

Sogenannte Sternenkinder, also tot geborene Babys unter 500 Gramm Gewicht, dürfen künftig einen Namen bekommen: Sie können offiziell beim Standesamt registriert und anschließend auch richtig bestattet werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die auch eine rückwirkende Eintragung des Kindes ermöglicht, hat jetzt der Bundestag beschlossen.

Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht von unter 500 Gramm als Fehlgeburten und wurden beim Standesamt nicht erfasst. Damit waren sie juristisch nicht existent. Schätzungen zufolge gibt es im Jahr rund 1500 «Sternenkinder».

Das neue Gesetz geht auf eine Initiative der Eheleute Barbara und Mario Martin zurück. Das Paar aus der hessischen Gemeinde Brechen im Landkreis Limburg hatte drei Kinder verloren, von denen es zwei nach der bisherigen Gesetzeslage juristisch nie gegeben hat. Um diese Regelung zu ändern, sammelten die Martins rund 40 000 Unterschriften.

Die Neuregelung könne zwar den Schmerz über den Verlust eines Kindes nicht lindern, sagte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) am Freitag (1. Februar) bei einem Treffen mit dem Ehepaar Martin in Berlin. «Aber sie ermöglicht Eltern wenigstens einen würdigen Abschied von ihrem Kind», fügte sie hinzu.

Bislang hätten solche Eltern hinnehmen müssen, dass ihr totes Kind behandelt werde, als habe es nie existiert. Das jahrelange Engagement der Martins verdiene deshalb großen Respekt. «Sie wollten Paaren helfen, die Ähnliches durchleiden müssen wie sie», sagte Schröder. (dpa)

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