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Foto: Martina Kaiser
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Rund 100 000 Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe der staatlichen Grundschulen in Bayern erhalten bald ihre Übertrittsempfehlung.

Sie wird von den Grundschullehrkräften erstellt, die die Begabungen und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler aus dem gemeinsamen Unterricht in der 3. und 4. Jahrgangsstufe sehr gut kennen. Auf dieser Basis können sie eine fundierte und qualifizierte Empfehlung abgeben. Die Übertrittsempfehlung unterstützt so Eltern und Schüler bei der Wahl der weiterführenden Schule.

Das Kultusministerium betont, dass die Wahl der Schulart nach der 4. Jahrgangsstufe vorläufig ist. Denn im durchlässigen bayerischen Bildungswesen stehen den Kindern in der weiteren Schullaufbahn viele Wege offen: Sie können die Schulart wechseln oder später auf erworbenen Abschlüssen aufbauen. Bayern hat die Durchlässigkeit des Schulwesens in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet.

Dazu gehören die Möglichkeiten, an einer Schulart mehrere Abschlüsse zu erlangen, etwa an der Mittelschule den erfolgreichen und den qualifizierenden Mittelschulabschluss sowie einen mittleren Bildungsabschluss. Zudem gibt es vielfältige Anschlussmöglichkeiten nach dem ersten schulischen Abschluss. Bayern hat hier zum Beispiel über Brückenangebote wie Vorklassen die Möglichkeiten der beruflichen Bildung massiv erweitert. Über 40 Prozent der jungen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung erwerben diese mittlerweile über den Weg der beruflichen Bildung.

Über die vielfältigen Möglichkeiten im Verlauf der Schullaufbahn der Kinder werden die Eltern bereits in der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule informiert. Rund 90 Prozent der Lehrkräfte und Eltern bewerten diese umfassenden Informationsangebote als sinnvoll oder sehr sinnvoll - so die Ergebnisse der Online-Erhebung bei Schulleitungen, Klassenlehrkräften der 3. und 4. Jahrgangsstufe und Klassenelternvertretern der Jahrgangsstufe 4, die das Kultusministerium in den Vorjahren an 700 bayerischen Grundschulen durchgeführt hatte. Dabei zeigte sich auch, dass gut zwei Drittel der Pädagogen und Eltern die Ausstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 als sinnvoll beziehungsweise sehr sinnvoll einstuft.

Das Übertrittsverfahren wurde 2009 auf der Basis von Rückmeldungen von Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen angepasst. Dabei wurde die Verantwortung der Eltern beim Übertritt weiter gestärkt. Mittlerweile liegt die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule bei den Eltern, wenn die Kinder im Probeunterricht an der angestrebten Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben. pm

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