Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Reise & Urlaub
  4. Topbonus: Air Berlin-Kunden können wieder Bonusmeilen sammeln

Topbonus
ANZEIGE

Air Berlin-Kunden können wieder Bonusmeilen sammeln

Foto: Christoph Schmidt/dpa

Mit der Insolvenz hatte Air Berlin auch sein Bonusmeilen-Programm Topbonus gestoppt. Seit Donnerstag ist das Sammeln und Einlösen von Meilen wieder möglich - eingeschränkt.

An diesem Donnerstag berät der Gläubigerausschuss der Air Berlin über die Zukunft der insolventen Fluggesellschaft. Neben Lufthansa haben weitere Fluggesellschaften und Geschäftsleute für Teile oder die ganze Firma Angebote abgegeben.

Eine Folge der Insolvenz war, dass Air Berlin auch sein Bonusmeilen-Programm Topbonus vorerst stoppte. Vor allem Vielflieger waren davon betroffen. Wer viele Meilen auf seinem Konto hatte, musste damit rechnen, dass diese nicht mehr gegen Flüge oder andere Prämien eingelöst werden können.

Mitten in den Verhandlungen über die Zukunft der Airline meldete sich Air Berlin nun am Mittwochabend per Mail bei seinen Topbonus-Kunden. "Ab sofort können Sie wieder Meilen einlösen. Auch die Meilengutschrift ist auf Flügen mit Etihad Airways und bei Partnern am Boden wieder möglich", hieß es darin. so könne man nun wieder auf Flügen im weltweiten Streckennetz von Etihad Airways Prämien- und Statusmeilen sammeln.

Auch für Etihad Airways Flüge in den vergangenen Wochen würden den Kunden  jetzt die Meilen gutgeschrieben. "Damit ist die Meilengutschrift lückenlos", hieß es.  Auch bei einer Reihe von Partnern, darunter mehrere Autovermieter, sei die Meilengutschrift wieder aktiv.

Topbonus-Programm bei Air Berlin läuft wieder

Ungeachtet dessen mahnen Reiserechtler bei der Buchung von Air Berlin-Flügen zur Vorsicht. "Wer ein Ticket bei Air Berlin gebucht hat, kann nicht sicher sein, dass er damit auch wie geplant fliegen kann", so Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. "Denn ob die Airline, die dann Strecken und Slots von Air Berlin übernimmt, auch die Tickets akzeptiert, ist eher unsicher. "Jetzt noch ein Ticket zu buchen, ist daher nicht unbedingt sinnvoll."

Lesen Sie dazu auch

Auch ob Passagiere bestehende Entschädigungsansprüche durchsetzen können, ist fraglich. "Sie können ihren Anspruch beim Insolvenzverwalter anmelden", erklärt Degott. Allerdings stehe man dann in der Reihe mit allen anderen Gläubigern. "Wer einen Anspruch hat, muss also damit rechnen, dass er am Ende leer ausgeht."

Pauschalurlauber sind abgesichert - unabhängig vom Ergebnis der Verkaufsverhandlungen. Der Reiseveranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, muss für Ersatz sorgen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Das heißt: Reisende können vom Veranstalter einen Ersatzflug fordern, falls ihre geplante Verbindung nicht mehr angeboten wird. AZ, dpa

Ladakhs Klosterfeste sind ein gesellschaftliches Ereignis - wer nicht früh genug kommt, bekommt keinen Platz.
"Klein-Tibet"

It's Magic: Besuch eines Klosterfestes im indischen Ladakh

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren