Air Berlin-Kunden können wieder Bonusmeilen sammeln
Mit der Insolvenz hatte Air Berlin auch sein Bonusmeilen-Programm Topbonus gestoppt. Seit Donnerstag ist das Sammeln und Einlösen von Meilen wieder möglich - eingeschränkt.
An diesem Donnerstag berät der Gläubigerausschuss der Air Berlin über die Zukunft der insolventen Fluggesellschaft. Neben Lufthansa haben weitere Fluggesellschaften und Geschäftsleute für Teile oder die ganze Firma Angebote abgegeben.
Eine Folge der Insolvenz war, dass Air Berlin auch sein Bonusmeilen-Programm Topbonus vorerst stoppte. Vor allem Vielflieger waren davon betroffen. Wer viele Meilen auf seinem Konto hatte, musste damit rechnen, dass diese nicht mehr gegen Flüge oder andere Prämien eingelöst werden können.
Mitten in den Verhandlungen über die Zukunft der Airline meldete sich Air Berlin nun am Mittwochabend per Mail bei seinen Topbonus-Kunden. "Ab sofort können Sie wieder Meilen einlösen. Auch die Meilengutschrift ist auf Flügen mit Etihad Airways und bei Partnern am Boden wieder möglich", hieß es darin. so könne man nun wieder auf Flügen im weltweiten Streckennetz von Etihad Airways Prämien- und Statusmeilen sammeln.
Auch für Etihad Airways Flüge in den vergangenen Wochen würden den Kunden jetzt die Meilen gutgeschrieben. "Damit ist die Meilengutschrift lückenlos", hieß es. Auch bei einer Reihe von Partnern, darunter mehrere Autovermieter, sei die Meilengutschrift wieder aktiv.
Topbonus-Programm bei Air Berlin läuft wieder
Ungeachtet dessen mahnen Reiserechtler bei der Buchung von Air Berlin-Flügen zur Vorsicht. "Wer ein Ticket bei Air Berlin gebucht hat, kann nicht sicher sein, dass er damit auch wie geplant fliegen kann", so Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. "Denn ob die Airline, die dann Strecken und Slots von Air Berlin übernimmt, auch die Tickets akzeptiert, ist eher unsicher. "Jetzt noch ein Ticket zu buchen, ist daher nicht unbedingt sinnvoll."
Auch ob Passagiere bestehende Entschädigungsansprüche durchsetzen können, ist fraglich. "Sie können ihren Anspruch beim Insolvenzverwalter anmelden", erklärt Degott. Allerdings stehe man dann in der Reihe mit allen anderen Gläubigern. "Wer einen Anspruch hat, muss also damit rechnen, dass er am Ende leer ausgeht."
Pauschalurlauber sind abgesichert - unabhängig vom Ergebnis der Verkaufsverhandlungen. Der Reiseveranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, muss für Ersatz sorgen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Das heißt: Reisende können vom Veranstalter einen Ersatzflug fordern, falls ihre geplante Verbindung nicht mehr angeboten wird. AZ, dpa
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