Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Reise & Urlaub
  4. Weiterfahrt zum Wohnort: Ankunft nach Mitternacht: Airline muss Taxi zahlen

Weiterfahrt zum Wohnort
ANZEIGE

Ankunft nach Mitternacht: Airline muss Taxi zahlen

Kommt man erst nach Mitternacht am Zielort an, muss die Airline die Taxifahrt bezahlen.
Foto: Bernd Settnik (dpa)

Ein Flug verspätet sich oder fällt ganz aus - das kommt vor. Kommen Reisende deshalb erst nach Mitternacht an, muss die Airline die Taxifahrt bezahlen.

Wenn ein Passagier wegen eines Flugausfalls erst nach Mitternacht sein Ziel erreicht, muss die Fluggesellschaft seine Taxifahrt nach Hause zahlen. Dies gilt dann, wenn die Weiterfahrt zum Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zeitnah möglich ist.

In dem vor dem Amtsgericht Wedding in Berlin verhandelten Fall (Az.: 14 C 514/16) ging es um eine Flugreise von Ibiza über Stuttgart nach Berlin. Die beklagte Fluggesellschaft führte beide Flüge durch, der Anschluss in Stuttgart wurde jedoch gestrichen. Die Passagiere wurden daher mit Bussen nach Berlin gefahren. Die Klägerin erreichte den dortigen Flughafen erst nach Mitternacht.

Die Taxikosten von 44,80 Euro für die Heimfahrt muss laut Urteil die Airline zahlen. Die Klägerin bekam zudem eine Entschädigung nach EU-Recht zugesprochen. Die Fluggesellschaft hatte zunächst nur 250 Euro gezahlt und die Teilstrecke Stuttgart-Berlin zugrunde gelegt. Das Gericht sprach der Frau jedoch 400 Euro zu. Zu berücksichtigen sei die längere Gesamtstrecke - damit gab es mehr Geld.

Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". (dpa)

Ladakhs Klosterfeste sind ein gesellschaftliches Ereignis - wer nicht früh genug kommt, bekommt keinen Platz.
"Klein-Tibet"

It's Magic: Besuch eines Klosterfestes im indischen Ladakh

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren