Nur die Korken knallen
Für viele Deutsche gehört das Zünden von Raketen und Böllern an Silvester einfach zu. Wer den Jahreswechsel im Ausland verbringt, könnte aber enttäuscht sein: In vielen Städten und Urlaubsländern können oder dürfen Privatleute überhaupt kein Feuerwerk kaufen und somit auch nicht selbst abbrennen.
„In jedem Land gelten andere Regeln“, erläutert Carsten Both, Produktmanager beim Pyrotechnik-Unternehmen Nico Europe. „Urlauber müssen sich vor jeder Silvesterreise informieren, welche Gegenstände abgebrannt werden dürfen.“ Beispiel: Dänemark hat laut dem Experten jegliche Art von Knallkörpern verboten. In Irland ist nur ganz zahmes Feuerwerk der Kategorie F1 erlaubt: „Wunderkerzen und Tischbomben“, nennt Both als Beispiele.
Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien eingeteilt: F1, F2, F3 und F4. Die harmlose Kategorie F1 umfasst Tischfeuerwerk und darf das ganze Jahr über verkauft werden. Mindestalter in Deutschland: zwölf Jahre. F2 umfasst typisches Silvesterfeuerwerk wie Böller mit geringer Gefahr und zur Nutzung im Freien. Mindestalter hierzulande: 18 Jahre. F3 und F4 sind stärker und gefährlicher, man benötigt dafür in Deutschland einen Befähigungsschein.
Jeder feiert anders
Die Schwierigkeit: Jedes Land in Europa habe andere Restriktionen in den Bereichen F2 und F3, erklärt Both. Manche Artikelgruppen sind in dem einen Land verboten, im anderen erlaubt. Die EU-Länder können darüber entscheiden. So sagt es die Richtlinie 2013/29/EU. Und auch die Kultur spielt eine Rolle: In Frankreich und Griechenland zum Beispiel sei es schlicht unüblich, dass Privatleute groß knallen und böllern – der Erwerb von Feuerwerk sei entsprechend eingeschränkt.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Auf dem Land darf eher geknallt werden als in der Stadt. In vielen niederländischen Kommunen etwa ist das Knallen in bestimmten Zonen verboten. Der Hintergrund sind zahlreiche Unfälle. Auch andere Metropolen Europas untersagen das Böllern in den Innenstädten zu Silvester für Privatleute ganz.
Selbst in Deutschland darf nicht überall Feuerwerk abgebrannt werden. In der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz heißt es: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ tmn
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