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Social Travelling-Portale leiden an zunehmender Professionalisierung

Internetportale mit privaten Übernachtungsmöglichkeiten erlebten bisher großen Zuwachs. Die Kommerzialisierung der Angebote wirkt sich nun aber negativ aus.

Ein Schlafplatz in einer fremden Stadt mit Kontakt zu Ortsansässigen für kleines Geld oder sogar umsonst – Online-Plattformen mit privaten Übernachtungsmöglichkeiten wie Airbnb und Couchsurfing machen es möglich. Auf der ganzen Welt gibt es Leute, die diesen neuen Reisetrend, das sogenannte „Social Travelling", für sich entdeckt haben. Denn neben der Ersparnis im Vergleich zu Pauschalreisen erlebt man so den Alltag von Einheimischen, bekommt Insidertipps für den Urlaubsort und knüpft auch noch neue Bekanntschaften.

Privatunterkünfte nicht immer billiger

In der Couchsurfing-Community bezahlen Touristen für diese Erfahrungen plus Übernachtung gar nichts. Lediglich eine einmalige Anmeldegebühr ist fällig, bevor man Angebote auf der ganzen Welt in Anspruch nehmen kann. Bei Airbnb kostet eine Übernachtung mit Sozialkontakt je nach Stadt aber mittlerweile schon fast so viel wie ein Hotelzimmer. Besonders in Städten mit hohem Mietpreisspiegel wie München unterscheidet sich eine Privatunterkunft preislich nicht von einem Hotel. Hier lohnt sich also ein Vergleich und außerdem das Konsultieren von Seiten wie Hotelreservierung.de oder hotelsnapper, um günstige Angebote für Hotelzimmer angezeigt zu bekommen. In deutschlandweit renommierten Hotelketten wie dem ibis Hotel kann man für den gleichen Preis oder sogar günstiger als in vielen der auf Airbnb angebotenen Münchner Wohnungen übernachten. Die Buchung der Unterkunft über ein Social Travelling-Portal erweist sich hier also als teurer als ein Hotelzimmer.

Gewerbliche Anbieter treiben Preise in die Höhe

Grund dafür, dass die Preise von Privatunterkünften denen von Hotels gleichen, sind gewerbliche Anbieter. Theoretisch ist Airbnb nämlich für Privatleute gedacht, die ihre eigene Wohnung oder ihr WG-Zimmer an Touristen zwischenvermieten wollen, während sie selbst auf Reisen sind. Praktisch machen sich aber mittlerweile einige Anbieter, die an der Grenze zum Gewerbe handeln, das Konzept des Portals zu Nutzen. Durch die dauerhafte Vermietung von Wohnungen in begehrten Lagen an Touristen schlagen sie aus den hohen Kurzzeitmieten Profit. Die drei Prozent Vermittlungsgebühr für Gastgeber, die an Airbnb zu entrichten ist, fallen da nicht weiter ins Gewicht.

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Teuer wird es erst, wenn ein Schreiben von der Stadt kommt. Denn wer seine Wohnung gewerblich vermietet, dem drohen in einigen deutschen Metropolen bereits Konsequenzen. Neben den steuerlichen Einbußen, von der die Verwaltung betroffen ist, leiden nämlich vor allem die Einwohner durch die Umwandlung von regulären Wohnungen in Ferienwohnungen. Wo Wohnungsraum ohnehin schon knapp ist, verschärft sich durch die gewerbliche Vermietung an Touristen die Lage. Ein Problem, dem die Städte nun mit strengen Reglementierungen entgegenwirken wollen. In München beispielsweise ist es nur erlaubt bis zu 50 Prozent des Platzes in einer Wohnung zahlenden Gästen zu überlassen. Hamburg hat im Wohnraumschutzgesetz festgelegt, dass Wohnungen, die über Plattformen angeboten werden, weiter überwiegend von dem dort gemeldeten Bürger genutzt werden müssen, und Berlin hat bereits im Mai 2014 ein gesetzliches Zweckentfremdungsverbot verabschiedet.

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