Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Reise & Urlaub
  4. Tourismus: Sicherheitskontrolle: Was darf, was muss?

Tourismus
ANZEIGE

Sicherheitskontrolle: Was darf, was muss?

2 Bilder

Das Sicherheitspersonal am Flughafen darf das Gepäck des Reisenden ausgiebig inspizieren und sogar fordern, elektronische Geräte einzuschalten. Wer sich weigert, hat Pech - und darf nicht fliegen.

An der Sicherheitskontrolle im Flughafen kommt kein Reisender vorbei, der ein Flugzeug betreten will. Wie weit das Personal an deutschen Airports bei der Kontrolle der Passagiere gehen darf, erklärt die Bundespolizei in Potsdam.

Gegenstände ablegen: Jacken, Mäntel, Westen, Kopfbedeckungen, aber auch der Inhalt der Hosen- und Hemdtaschen werden mit Hilfe eines Röntgengeräts überprüft. Der Fluggast muss alles in einen Behälter aus Plastik legen und kontrollieren lassen.

Gepäckkontrolle: Taschen, Rucksäcke, kleine Trolleys und alle sonstigen Behältnisse werden ebenfalls einer Röntgenkontrolle unterzogen. Nach dem Durchleuchten kann eine Nachkontrolle nötig sein. Das Kontrollpersonal darf dabei den gesamten Inhalt der Taschen nach verbotenen Kleinstgegenständen von Hand durchsuchen. Wird der Passagier dazu aufgefordert, muss er den kompletten Inhalt seines Handgepäcks ausleeren.

Leibesvisitation: Üblichweise läuft der Fluggast erst durch den Metalldetektor. Schlägt das Gerät Alarm, darf der Passagier mit einer Handmetalldetektorsonde überprüft werden. Dazu muss er bei Bedarf die Arme heben oder die Füße anheben. Doch das ist nicht alles: Kann eine Person auf diese Weise nicht ausreichend kontrolliert werden, stehen für die weitere Inspektion sogenannte Diskretionskabinen zur Verfügung. Das Kontrollpersonal darf den Fluggast dort auffordern, weitere Kleidungsstücke abzulegen, um versteckte Gegenstände am Körper zu finden.

Elektronik-Check: Laptops, große Kameras und Tablet-Computer müssen ohne Schutzhülle in eine Wanne gelegt und ebenfalls durchleuchtet werden. Elektronische Geräte können auch mit einem Wischtest auf Sprengstoff geprüft werden. Das Personal darf den Besitzer sogar auffordern, die Geräte anzuschalten, um deren Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Ist der Akku leer, stehen Steckdosen für Netzteile oder Ladegeräte zur Verfügung.

Flüssigkeiten: Fläschchen mit Flüssigkeiten, Gels und Aerolsoen müssen ebenfalls separat durchleuchtet werden. Das Personal darf den Gast dazu auffordern, Behältnisse mit Flüssigem zur Nachkontrolle aus dem Handgepäck zu nehmen. Diese werden dann erneut gescannt.

Die Bundespolizei weist daraufhin, dass die Sicherheitskontrolle freiwillig ist. Kein Fluggast muss sich der Prozedur unterwerfen. Allerdings darf er dann auch nicht den Sicherheitsbereich betreten - und wird sein Flugzeug verpassen. Verbotene Gegenstände kann er abgeben, am Flughafen jemandem übergeben, einlagern oder im aufgegebenen Gepäck einchecken. (dpa)

Ab in den Urlaub? Wir hätten da ein paar Expertentipps.
Reisetrends

Tipps der Reisebüros aus Augsburg und Umgebung

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren