Zwei Wochen Sonne mit Gegenbesuch: Urlaubstrend Haustausch
Hamburg (dpa/tmn) - Urlaub ohne Hotelkosten, aber mit viel landestypischem Flair: Haustausch ist eine spannende Alternative zum Pauschalurlaub. Doch jeder sollte sich gut überlegen, ob er mitmacht. Das Sicherungsnetz des Reiserechts gibt es beim Haustauschurlaub nicht.
Zwei Wochen Urlaub an der Côte d'Azur mit Kindern - das können sich nicht alle Familien leisten. Zumindest nicht, wenn sie die Unterkunft über einen Veranstalter buchen. Doch es geht auch günstiger: "Haustauschurlaub" heißt ein Trend, bei dem sich Urlauber gratis in die Privatgemächer von Haus- oder Wohnungstauschpartnern einquartieren: Während etwa die Familie aus Deutschland im Mittelmeer-Appartement die Sonne genießt, machen dessen Besitzer Ferien in der Wohnung der Familie in Deutschland.
Bislang war Haustauschurlaub vor allem in den USA ein Thema. Inzwischen könnten sich auch immer mehr europäische Reisende dafür begeistern, erklärt das Vermittlungsportal "Haustauschferien.com". Nach seinen Angaben zählen mittlerweile 400 Deutsche, 480 Schweizer und 115 Österreicher zu den Mitgliedern. Weltweit sind 37 000 Haustauscher aus 115 Ländern angemeldet - Tendenz steigend.
Portale wie dieses dienen als Plattform, über die Tauschinteressierte einen Partner an ihrem Wunschreiseziel finden. Sie zahlen eine Gebühr dafür, dass sie auf der Seite einen Steckbrief ihrer Wohnung oder ihres Hauses samt Fotos und einer Kurzbeschreibung ihrer Person sowie ihre Wunschreiseziele platzieren. Per Mail oder Telefon nehmen potenzielle Tauschpartner dann Kontakt miteinander auf und regeln alle weiteren Modalitäten untereinander.
"Und ein großer Vertrauensvorschuss ist nötig", sagt Prof. Torsten Kirstges, Direktor des Instituts für innovative Tourismus- und Freizeitwirtschaft an der Jade Hochschule in Wilhelmshaven. Teilnehmer müssen sich darauf verlassen, die Wohnung wie beschrieben vorzufinden - und dass die Tauschpartner derweil nicht die eigene Wohnung verwüsten.
Für den Tourismusforscher sind Haustauschurlauber Individualisten, die im Urlaub das Besondere suchen. "Es ist sicherlich ein Reiz, das Urlaubsland authentisch zu erleben", sagt Kirstges. Denn Haustauschurlauber tauchten tief in das Wohnumfeld des Tauschpartners ein, erfahren unmittelbar, wie man im Urlaubsland lebt.
Dennoch stehen bei dieser Urlaubsform meist profane Gründe im Vordergrund, so Kirstges: "Das Hauptmotiv ist natürlich, günstig Urlaub zu machen." Denn außer für An- und Abreise sowie Verpflegung fallen keine Kosten an. Gerade für teure Gegenden wie die Metropolen Europas sei Haustauschurlaub eine attraktive Alternative.
Dafür gehen Tauschurlauber aber ein Risiko ohne jegliche Sicherheiten ein. "Es ist ein ideales Geschäftsmodell für Banden, die über Strohmänner Häuser anmieten und dann in Ihrer Abwesenheit die Bude leer räumen", warnt Kirstges.
Auf die Grundsätze des Reiserechts könnten sich Haustauscher bei Ärger jedenfalls nicht berufen, sagt Ronald Schmid, Professor für Reiserecht an der Universität Dresden. Denn es existiere kein Veranstalter, der reiserechtlich belangt werden kann, wenn der Urlaub nicht zur Zufriedenheit ausfällt. Das Portal übernimmt laut Schmid nur die Vermittlung zweier Tauschinteressenten. Es handele sich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen zwei Parteien, die untereinander alles Mögliche vereinbaren können - und selbst zusehen müssen, wie sie das Vereinbarte im Konfliktfall einfordern.
Maßgeblich wäre laut Schmid das Mietrecht, da es sich um eine gegenseitige kostenlose Überlassung von Wohnungen handelt. Richtig kompliziert wird die Sache, wenn die Tauschpartner aus unterschiedlichen Ländern stammen - und nicht klar ist, welches Recht zur Anwendung kommt.
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