Arbeitszeugnisse: Rechte von Leiharbeitern
Zeitarbeit boomt. Den Unternehmen bringt die flexible Beschäftigung viele Vorteile. Für die Leiharbeitnehmer sieht es in der Regel weniger rosig aus.
"Ob Lohn, Zufriedenheit, Beschäftigungssicherheit oder -dauer: Leiharbeiter schneiden in all diesen Bereichen schlechter ab als andere Arbeitnehmer", kritisiert Toralf Pusch von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Doch Leiharbeiter haben im Entleihunternehmen auch Rechte. So dürfen sie etwa an Betriebsversammlungen teilnehmen, Sprechstunden aufsuchen und - wenn die Überlassung länger als drei Monate vorgesehen ist - schon ab dem ersten Tag in der Firma den Betriebsrat wählen. Allerdings können sie dort selbst keine Betriebsräte sein.
Recht auf ein Zeugnis
Endet das Arbeitsverhältnis mit der Entleihfirma, steht Zeitarbeitern ein Arbeitszeugnis zu. Allerdings ist nur die Zeitarbeitsfirma dazu verpflichtet. "Und die wissen ja gar nichts von der Arbeit des Leiharbeiters", so Reichwald. Deshalb müssen sie die Informationen beim Entleihunternehmen einholen - das hat Mitwirkungspflichten und muss Auskunft geben. (dpa)
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