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Berufswelt
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Darf man Fotos vom Arbeitsplatz posten?

Allein und ohne sensible Informationen - so ein Selfie aus dem Büro dürfte kein Problem darstellen, sofern es der Arbeitgeber nicht ausdrücklich verbietet.
Foto: deagreez, Fotolia.com
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Wer einen kleinen Gruß vom Bürostuhl aus an seine Instagram-Follower oder Facebook-Freunde senden will, sollte ein paar wichtige Details beachten.

„Guckt mal, wie ich arbeite!“ Nach diesem Motto postet mancher Berufstätige Bilder von seinem Arbeitsplatz im Netz. Darüber mögen sich Freunde und Follower freuen, der Chef aber vielleicht nicht. Aber darf er mir die Bilder dann verbieten?

Ja, darf er. Denn der Arbeitgeber hat das Hausrecht, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Allerdings: Will der Chef sein Unternehmen nicht bei Facebook sehen, muss er es ausdrücklich verbieten.

Was nicht verboten ist, ist erlaubt

Gibt es eine solche klare Regelung nicht, dürfen Mitarbeiter theoretisch munter knipsen und hochladen – allerdings mit folgenden Einschränkungen: Erstens dürfen auf dem Bild keine sensiblen Informationen erkennbar sein – Name und Anschrift von Kunden etwa, und natürlich alles, was im weitesten Sinne dem Datenschutz unterliegt. Aber auch alles, was für die Konkurrenz von Bedeutung sein kann. Zweitens darf das Bild kein Gemecker über den Arbeitgeber enthalten.

Und drittens ändert sich die Rechtslage, wenn auf dem Bild auch Menschen zu sehen sind, Kunden oder Kollegen etwa. Denn die haben ein Recht am eigenen Bild. Wer Fotos hochlädt, muss die Abgebildeten also erst um Erlaubnis fragen. Hält sich jemand nicht daran, können die zu Unrecht Abgebildeten sogar auf Schadenersatz klagen, sagt Markowski. „Und arbeitsrechtliche Konsequenzen hätte das dann vermutlich auch.“ (tmn)

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