Fahrtkosten: Krankenkasse kann sich beteiligen
Die Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen auch die Fahrkosten zum Arzt. Voraussetzung ist, dass Patienten mindestens Pflegestufe 2 haben und für eine medizinisch notwendige Behandlung zum Arzt müssen.
Eine medizinisch notwendige Behandlung ist Vorraussetzung für Übernahme von Teilkosten durch die Krankenkasse. "Wer also nur ein Rezept abholen will, muss die Fahrtkosten selbst übernehmen", erklärt Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die Kasse zahlt außerdem nur, wenn vorab ein Antrag gestellt und genehmigt wurde.
"Für den Antrag sollten Betroffene sich vom Arzt bescheinigen lassen, dass die Behandlung und die Taxifahrt wirklich erforderlich sind", rät Schwabe. Diese Bescheinigung sollte dann bei der Kasse eingereicht werden. Zuzahlen müssen Patienten in der Regel zehn Prozent pro Fahrt, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt im Jahr zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke ist die Belastungsgrenze niedriger, nämlich ein Prozent.
Ist die Belastungsgrenze erreicht, können sich die Patienten für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dazu reicht ein formloser Antrag bei der Krankenkasse, der zusammen mit allen bisherigen Zuzahlungsbelegen eingereicht wird. Diese sollte man also aufbewahren. (dpa)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenWie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.