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Wirtschaft
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Fluch und Segen

Foto: sk_design, Fotolia.com
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Die Steuererklärung sollte jährlich gemacht werden. Besonders wenn keine Pflichtabgabe vorliegt, lohnt sich diese.

Und jährlich grüßt ...die Steuererklärung. Auch heuer müssen wieder Unterlagen zusammengesucht, Formulare ausgefüllt und vor allem Fristen beachtet werden. Damit auch nichts vergessen wird, gibt es hier die wichtigsten Infos kompakt zusammengefasst.

Zuerst muss geklärt werden, ob man überhaupt verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. In Deutschland betrifft das rund jeden zweiten Arbeitnehmer. Wenn zum Beispiel bei einem Ehepaar einer von beiden die Steuerklasse V oder VI hat und Arbeitslohn bezogen hat, ist eine Erklärung beim Finanzamt von Nöten. Aber auch wenn Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen wurden oder Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und Elterngeld) bezogen wurden, kommt man um das Einreichen der Erklärung nicht herum.

Fristen beachten

Bei der Abgabe muss man sich an Fristen halten. Das Finanzamt erwartet bis zum 31. Mai des Folgejahres die Unterlagen. Wer sich nun unter Druck gesetzt fühlt, muss nicht verzagen. Mit einer plausiblen Begründung erhalten Antragsteller eine Verlängerung der Frist bis zum 30. September. Und wer sich gleich an den Profi wendet, hat automatisch bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit.

Gerade in kniffeligen Fragen ist der Gang zum Steuerberater gut. Die Experten wissen genau, wo was eingetragen werden muss und haben meist noch den ein oder anderen Hinweis parat. Und wenn man nicht verpflichtet ist? Gerade dann kann es sich lohnen, die Steuererklärung abzugeben. In zahlreichen Fällen erhalten Arbeitnehmer Geld zurück, denn sämtliche steuermindernden Ausgaben (Werbungskosten, Sonderausgaben, Spenden und vieles mehr) werden mit einem pauschalen Betrag abgezogen.

Sind diese aber höher, lohnt es sich, die individuellen Ausgaben anzugeben. Für die freiwillige Abgabe hat der Antragsteller vier Jahre Zeit. Wenn die Steuererklärung dann eingereicht ist, darf man sich auf die Mitteilung des Finanzamts freuen. Mit dem zusätzlichen Geldsegen kann man sich einen kleinen oder auch großen Wunsch erfüllen.

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