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Fachmann
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Höhere Zuschüsse für Energieberatungen ab März 2015

Foto: Fotolia/oH
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Maximal 800 Euro BAFA-Zuschuss für Einfamilienhäuser

Energieberatungen werden ab März 2015 attraktiver. Dann erhöht sich der BAFA-Zuschuss für Vor-Ort-Beratungen von bisher maximal 400 Euro auf 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und auf maximal 1.100 Euro (bisher 500 Euro) bei Häusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind ab März 60 Prozent der Kosten für die Energieberatung, bisher waren es maximal 50 Prozent.

Zusätzlich maximal 500 Euro Zuschuss können beim BAFA beantragt werden, wenn der Energieberatungsbericht in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder Beiratssitzung erläutert wird. Im gleichen Zuge entfallen allerdings die Zuschüsse für Thermografie-Aufnahmen und eine Stromsparberatung.

Änderungen beim Energieberatungsbericht

Neu ist ab März 2015 auch eine Wahlmöglichkeit beim Energieberatungsbericht. Der Hausbesitzer kann bei der Vor-Ort-Beratung entscheiden, ob das Sanierungskonzept für eine Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus (also eine Komplettsanierung) erstellt wird oder ob er lieber eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan) durchführen möchte.

Allgemein besteht die Vor-Ort-Beratung aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Anfertigung eines Energieberatungsberichts und der anschließenden Erläuterung des Energieberatungsberichts. Der Antrag auf den Zuschuss muss vor der Energieberatung beim BAFA gestellt werden. Den Zuschuss gibt es für alle Häuser, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige vor dem 31.1.2002 gestellt wurde.

Text: (www.energiefachberater.de)

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