Samstag, 25. Mai 2013

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Kein Schmerzensgeld bei beabsichtigtem Hausfriedensbruch

Wer gewaltsam am Betreten einer fremden Wohnung gehindert wird, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies urteilte jetzt das Oberlandesgerichts in Nürnberg.

Wer sich beim unberechtigten Betreten einer fremden Wohnung verletzt, bekommt keinen Schadensersatz. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 22/2012) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg. Denn der Inhaber der Wohnung dürfe sich gegen den Hausfriedensbruch zur Wehr setzen. Dies gelte auch für Geschwister und andere Verwandte (Az.: 4 U 2003/11).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schmerzensgeldklage einer Frau gegen ihren Bruder ab. Die Klägerin hatte 30 000 Euro verlangt, weil sie von ihrem Bruder gehindert worden war, sein Haus zu betreten. Dabei stürzte sie und verletzte sich. Zuvor hatte ihr der Bruder bereits schriftlich Hausverbot erteilt. Das OLG befand nun, die Klägerin hätte das Verbot achten und sich nicht eigenmächtig darüber hinwegsetzen dürfen. Auch im Familienkreis gelte selbstverständlich das Notwehrrecht, von dem der Bruder hier rechtmäßig Gebrauch gemacht habe. (dpa)

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