Schimmel nicht selbst bekämpfen
Egal, wie klein der Schimmelfleck ist: Mieter sollten ihn nicht auf eigene Faust entfernen, solange die Ursache des Schimmels nicht geklärt ist. Das rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB).
Erst muss der Vermieter informiert werden. Denn falls der nicht gemeldete Schaden in der Folge größer wird, ist der Mieter unter Umständen schadenersatzpflichtig.
Bei kleinen Flecken empfiehlt Ropertz, das eigene Verhalten beim Heizen und Lüften zu hinterfragen. Ist der Fleck hinter der Couch, helfe es vielleicht, das Möbel nach vorn zu ziehen - so kommt Luft heran. „Das sind Erste-Hilfe-Maßnahmen“, sagt Ropertz. Die Ursache des Schimmels muss aber vom Vermieter nachgewiesen werden. Die kann entweder beim Mieter selbst oder in der Bausubstanz liegen. Es ist laut Ropertz auch Aufgabe des Vermieters, Handwerker zu beauftragen. tmn
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