Berufsbedingte Umzüge: Die Steuerpauschalen steigen
Ein Umzug kostet viel Geld. Doch aufgepasst. Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann sich jetzt mehr Geld vom Finanzamt zurückholen. Denn die Pauschalen steigen.
Für Umzüge ab dem 1. März 2014 gilt für Verheiratete eine Pauschale in Höhe von 1429 Euro. Das teilt das Bundesfinanzministerium in Berlin mit. Ab dem 1. März 2015 steigt diese Pauschale noch einmal auf 1460 Euro. Ledige können ab dem 1. März 2014 über eine Pauschale von 715 Euro verfügen. Ab dem 1. März 2015 steigt sie auf 730 Euro. Zusätzlich können für jede weitere Person, die mit umzieht, ab dem 1. März 2014 315 Euro in Anspruch genommen werden, ab dem 1. März 2015 dann 322 Euro. Der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind beträgt bei Beendigung des Umzugs ab dem 1. März 2014 1802 Euro und ab dem 1. März 2015 dann 1841 Euro. (dpa)
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