Teilzeit-Anspruch: Arbeitgeber kann diesen selten ablehnen
Will der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit ablehnen, braucht er gute Gründe. Nicht ausreichend ist das Argument, dass es intern dafür keine Ersatzkraft gibt.
In einem Fall des Arbeitsgerichts Mönchengladbach hatte eine Mitarbeiterin verlangt, künftig in Teilzeit zu arbeiten. Der Arbeitgeber lehnte das ab. Er begründete das damit, dass er innerhalb des Betriebs niemanden findet, der sich mit der Kollegin einen Vollzeitarbeitsplatz teilt. Die Frau klagte und bekam Recht (Az: 2 Ca 1518/14).
Das Gericht entschied, dass es keine betrieblichen Gründe gibt, die gegen einen Teilzeitarbeitsplatz sprechen. Der Einwand des Arbeitgebers, intern keine Ersatzkraft gefunden zu haben, sei nicht überzeugend. Er hätte sich auch nach einer externen Ersatzkraft umsehen müssen. Auf den Fall weist der Deutsche Anwaltverein hin. (dpa)
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