Freitag, 24. Mai 2013

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Telekom-Beamte: Karlsruhe billigt Weihnachtsgeld-Kürzung

Die Kürzung des Weihnachtsgelds für die Beamten bei der Deutschen Telekom ist rechtmäßig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag (6. März) veröffentlichten Beschluss.

Die 2004 erfolgte Kürzung sei gerechtfertigt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, erklärten die Richter (Aktenzeichen: 2 BvL 4/09). Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost im Jahr 1994 blieben weiterhin Beamte in den Nachfolgeunternehmen Deutsche Post, Deutsche Telekom und Postbank beschäftigt - «unter Wahrung ihrer Rechtsstellung», wie es in der eigens eingefügten Grundgesetzbestimmung heißt.

2004 hatte der Gesetzgeber für diese Beamten die jährliche Sonderzahlung in Höhe von fünf Prozent der Jahresbezüge gestrichen. Stattdessen erhielten die Beamten bei der Telekom eine andere Zulage, die jedoch meist niedriger ausfiel. In den Ausgangsverfahren hatten drei Kläger deshalb Nachzahlungen zwischen 245 und 1232 Euro verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht hielt die Kürzung für verfassungswidrig und legte sie den Karlsruher Richtern zur Prüfung vor.

Der Zweite Senat billigte jedoch die Kürzung. Zwar seien nach dem Grundgesetz Beamte auf vergleichbaren Positionen in der Regel auch gleich zu bezahlen. Das Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der Postnachfolgeunternehmen zu stärken, sei jedoch «hinreichend gewichtig, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen», so die Richter. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass auch die Wochenarbeitszeit der betroffenen Beamten reduziert wurde.

Im Februar hatte der Zweite Senat in einem anderen beamtenrechtlichen Fall entschieden, dass die Bezahlung von Hochschullehrern in unteren Besoldungsgruppen gegen das Grundgesetz verstoße. (dpa)

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