Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Arbeit: Viel Lärm am Arbeitsplatz: Ohren in der Freizeit Ruhe gönnen

Arbeit
ANZEIGE

Viel Lärm am Arbeitsplatz: Ohren in der Freizeit Ruhe gönnen

Foto: Jens Büttner (dpa)

Ob auf dem Bau, in Fertigungsanlagen oder in der Schreinerwerkstatt - an vielen Arbeitsplätzen sind die Beschäftigten einem enormen Lärmpegel ausgesetzt. Sie sollten die Ohren nach Feierabend schonen.

Wer in einer lauten Umgebung arbeitet, sollte den Ohren in der Freizeit etwas Ruhe und Erholung gönnen. Darauf weist Patrick Kurtz von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) hin. Das Gehör brauche Zeit, um sich zu regenerieren. Nach einem langen Arbeitstag etwa auf einer Baustelle sollten Beschäftigte auf dem Nachhauseweg nicht noch laute Musik im Auto hören.

Sind Arbeitnehmer auf Dauer einem Lärm von über 85 dBA ausgesetzt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie auf Dauer eine Lärmschwerhörigkeit entwickeln. Die Abkürzung dBA bezeichnet den wahrgenommenen Schalldruckpegel und gibt Auskunft darüber, wie laut ein Geräusch im Ohr ankommt.

In einer so lauten Umgebung sollten Mitarbeiter darauf achten, dass sie ihren Gehörschutz regelmäßig tragen. Oft sind sie dabei sehr nachlässig, erklärt Kurtz. Das Tückische sei, dass Mitarbeiter lange denken, dass sie kein Problem haben - bis sie schwerhörig sind und der Schaden irreparabel ist. Wichtig ist außerdem, nicht irgendeinen Gehörschutz zu nehmen, sondern ein individuell an das Ohr angepasstes Modell.

Ein erstes Anzeichen für Lärmschwerhörigkeit sei der sogenannte Cocktail-Party-Effekt, erläutert Kurtz. Gemeint ist damit, dass Mitarbeiter in einem Raum voller Menschen ihren Gesprächspartner nicht oder kaum verstehen, weil sie die Stimme des Gegenübers nicht aus dem Stimmengewirr heraushören können. (dpa)

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren