Was das "Swift"-Abkommen für den Bankkunden bedeutet
Straßburg/Brüssel (dpa) - Am 1. August tritt das neue "Swift"-Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft. Es erlaubt den amerikanischen Geheimdiensten, die Bankdaten von EU-Bürgern wieder im Kampf gegen den Terrorismus auszuwerten.
Dabei geht es um Überweisungen ins Nicht-EU-Ausland. Bankkunden in Europa müssen mit diesen Folgen rechnen:
Wer ist betroffen?
Europäer, die Geld ins außereuropäische Ausland überweisen wie in die USA, nach Afrika oder Asien. Solche Transaktionen gelten als verdächtig, weil damit nach Ansicht der USA Terrorcamps in Drittstaaten (zum Beispiel Afghanistan) finanziert werden. Das Konto eines Verdächtigen könnte gesperrt werden. Wer dagegen nur innerhalb Europas mit sogenannten Sepa-Überweisungen Geld zahlt, muss nichts befürchten.
Um welche Daten geht es?
Um die des belgischen Finanzdienstleisters Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). Swift wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8000 Banken weltweit ab. Darunter sind auch Standardüberweisungen in der EU. Bankkunden kennen den Dienstleister von dem Swift-/Bic-Code, der die internationale Bankleitzahl kennzeichnet.
Wer gerät ins Visier der Fahnder?
Theoretisch könnte es jeden EU-Bürger treffen, der seine Überweisung in außereuropäische Länder über Swift abwickelt. Das System übermittelt den Namen des Absenders und des Empfängers, die Kontodaten, die Summe und den Verwendungszweck. Zum Datenpaket gehört auch die Personalausweisnummer.
Wie läuft das Ausspähen konkret?
Angenommen Herr X aus München steht unter Terrorverdacht. Dann fragen die USA bei Swift die Bankdaten von Herrn X ab. Da das Unternehmen seine Daten aber keiner Person zuordnet, kann es aus technischen Gründen nicht gezielt die Daten des Verdächtigen filtern. Swift übermittelt daher an die USA komplette Datenpakete aus dem Land oder der Region, in der die verdächtige Person vermutet wird. So könnten im Fall von Herrn X etwa die Namen sämtlicher Kontoinhaber aus Bayern in den Händen der US-Fahnder landen, sofern sie an einem bestimmten Tag Geld in ein Land außerhalb der EU überwiesen haben. So geraten auch unverdächtige Bürger ins Visier der Geheimdienste.
Kann man sich vor Gericht wehren?
Nein. Betroffene können sich nur bei den Datenschutzbeauftragten ihres jeweiligen Landes beklagen und verlangen, dass ihre Daten berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden. Bankkunden können auch Schadenersatz verlangen. Ob Beschwerden wirklich helfen, ist umstritten. Die Datenschutzbehörden seien nicht mehr als ein Briefkasten und könnten nicht viel ausrichten, warnen Experten.
Text des Swift-Abkommens (englisch): dpaq.de/uOQ3g und dpaq.de/sQM4y
EU-Kommission zu Swift: dpaq.de/bRIhU
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