Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Am besten gleich melden: Was, wann, wo: Wie Versicherte einen Schaden melden

Am besten gleich melden
ANZEIGE

Was, wann, wo: Wie Versicherte einen Schaden melden

Foto:  Inga Kjer/dpa

Unfälle passieren. Es ist gut, in einem solchen Fall eine Versicherung zu haben. Doch diese sollte möglichst schnell darüber informiert werden. Worauf Versicherte achten sollten.

Wer den Schaden hat, braucht eine Versicherung. Damit sie auch zahlt, müssen Versicherte den Schaden aber erst einmal melden: "Im Fall der Fälle müssen Sie sich unverzüglich an ihre Versicherung wenden", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.

Unverzüglich heißt: So schnell wie möglich. "Sind Sie im Krankenhaus, weil Sie verletzt wurden, müssen Sie sich sicher nicht noch am selben Tag melden", sagt Boss. "Sobald es Ihnen aber besser geht, sollten Sie ihre Versicherung über den Schaden informieren."

Mit der schriftlichen Meldung auf Nummer sicher gehen

Weil der Versicherte im Zweifel nachweisen muss, dass er einen Schaden gemeldet hat, ist die schriftliche Meldung ratsam. "Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel in Ihren Unterlagen", sagt Boss.

Angeben müssen Versicherte, was, wann, wo und wie etwas passiert ist. "Wurde jemand geschädigt, müssen Sie auch das ihrer Versicherung mitteilen." In der Regel bekommen Versicherte dann Formulare zur Schadenmeldung von ihrer Versicherung zugeschickt, in denen sie die Angaben noch einmal konkretisieren müssen.

Ungereimtheiten bei fast zehn Prozent der Angaben

Wichtig: Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Nach Erkenntnissen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weisen rund neun Prozent der gemeldeten Schäden in der Kraftfahrt-, Haftpflicht- und Sachversicherung Ungereimtheiten auf. In der Regel schauen die Versicherungen in solchen Fällen genauer hin.

Lesen Sie dazu auch

Als dubios werden laut GDV Meldungen bezeichnet, die nicht stimmig sind: Häufig passt die Schadenschilderung nicht zum Schadenbild, die Betroffenen machen widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein. Wird ein Betrug nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen.

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren