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Verbraucher
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Wasser, Miete, Kfz-Steuer: Was zum 1. Dezember wichtig ist

Foto: Jens Kalaene (dpa)

Kurz vor Jahresende läuft der Countdown: Viele Fristen für Förderprogramme, Zuschüsse und Befreiungen gelten nur noch bis zum Jahresende. Welche Anträge Verbraucher noch stellen sollten und was sich alles zum Jahresende ändert:

Kfz-Steuer: Zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer noch beantragen. Die gilt für Elektroautos. Aber nur, wenn die Halter ihr Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2015 in einer Zulassungsstelle anmelden. Denn ab 2016 fahren Elektroauto-Besitzer laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nur noch fünf Jahre lang steuerfrei.

Bescheinigung für Nichtveranlagung bei der Bank vorlegen: Die Bescheinigung können Steuerpflichtige beim Finanzamt beantragen - sie gilt in der Regel für drei Jahre. Der Vorteil: Eltern, deren Kinder Zinseinkünfte haben, können davon profitieren. Darauf macht der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt aufmerksam. Denn wenn die Sparkonten oder Depots der Kinder den Freibetrag für Sparer überschreiten, müssen sie dennoch keine Kapitalertragssteuer abführen. Voraussetzung: Sie haben keine weiteren Einkünfte.

KfW-Förderung noch beantragen: Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher werden gefördert - allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2015. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt ab 2016 das Förderprogramm "Speicher" ein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Im kommenden Jahr gibt es dann ein anderes Programm, das weniger bezuschusst wird.

Zulagen für Riester-Förderung sichern: Das können Riester-Sparer noch rückwirkend für das Jahr 2013 machen. Die Frist dafür läuft am 31. Dezember ab - danach besteht für 2013 kein Zulagen-Anspruch mehr. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Wichtig: Im Antrag müssen Riester-Sparer auch Änderungen der Lebenssituation angeben - etwa eine Hochzeit, Geburt, Beförderung oder Gehaltserhöhung. Das ist für entsprechende Anpassungen der Sparanlagen entscheidend.

Trinkwasser: Die Qualität von Trinkwasser wird noch strenger kontrolliert. Vom 1. Dezember an wird Trinkwasser umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht. Die Strahlenbelastung ist nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland im Schnitt sehr gering.

Mietpreisbremse: Mieter werden seit dem 1. Juni besser vor aufgezwungenen Maklerkosten geschützt. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen werden. Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Bundesländer für fünf Jahre festlegen. Berlin startete im Juni, andere Länder folgten.

Bundesfreiwillige: Bei der Integration von Flüchtlingen kommt auch der Bundesfreiwilligendienst (BFD) zum Einsatz. Bis zu 10 000 neue BFD-Plätze werden bereitgestellt, die ersten Bundesfreiwilligen treten nach Angaben des Familienministeriums Anfang Dezember ihren Dienst an. Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive könnten sich ebenfalls bewerben. 2016 stünden für das bis Ende 2018 befristete Sonderprogramm zusätzlich 50 Millionen Euro bereit.

Lebenspartner: Bereits seit dem 26. November gelten Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare. Das Gesetz zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" sieht nach Angaben der Bundesregierung Änderungen in mehreren Gesetzen und Verordnungen vor. Sie beträfen vor allem das Zivil- sowie das Sozial- und Verfahrensrecht. (dpa)

Bundesregierung zu Änderungen Dezember

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