Wem steht es bis wann zu? Fakten rund ums Kindergeld
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Kindergeld laut Medienberichten in den nächsten Monaten um insgesamt sechs Euro erhöhen. Damit würde die Zuwendung für Familien deutlich geringer ansteigen als vom Koalitionspartner SPD gewünscht.
"Süddeutsche Zeitung" und "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichten zudem, dass der Kinderfreibetrag 2015 um 144 Euro und 2016 noch einmal um 96 Euro erhöht werden solle. Das Finanzministerium wollte die Angaben auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren.
Zuletzt war das Kindergeld im Jahr 2010 erhöht worden. Derzeit beträgt es für das erste und zweite Kind je 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.
Kindergeld steht in aller Regel nicht den Kindern zu, sondern der Person, in deren Haushalt der Nachwuchs lebt. Und selbst für ihre erwachsenen Kinder können Eltern den Zuschuss vom Staat noch erhalten. Drei Fakten rund um das Thema:
1. Kindergeld für Erwachsene:
Grundsätzlich wird das Geld für unter 18-Jährige gezahlt. Darüber hinaus fließt es unter bestimmten Voraussetzungen länger: Eltern von arbeitslosen Kindern können es bis zu deren 21. Lebensjahr bekommen. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann es die Finanzhilfe geben, wenn der Nachwuchs eine erste Ausbildung macht oder studiert. Das gilt auch für ein Kind, das ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr einlegt.
Eltern, deren Kinder noch einige Zeit in Ausbildung sind, können sich Hoffnungen auf Nachzahlungen machen. Über Zahlungen bis zum 27. Lebensjahr muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden (Az.: 2 BvR 646/14). Eltern sollten Einspruch gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid und gegen die Ablehnung der Kinderfreibeträge im Steuerbescheid einlegen. Sowieso schon länger gezahlt wird das Kindergeld, wenn der Nachwuchs noch Grundwehr- oder Zivildienst geleistet, sich bis zu drei Jahre zum Wehrdienst freiwillig verpflichtet hat oder als Entwicklungshelfer tätig war. Diese Stationen müssen aber vor Juli 2011 angetreten worden sein.
2. Zeitpunkt der Auszahlung:
Maßgeblich für das Datum ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer. 2015 erhalten Haushalte mit den Endziffern 0 und 1 das Geld am Monatsanfang. Im Laufe des Monats erfolgt die Überweisung für Nummern mit den Endziffern 2 bis 7, die Endziffern 8 und 9 sind am Monatsende dran. Die genauen Daten für jeden Monat gibt es auf der Homepage der Arbeitsagentur. Sie werden jährlich neu festgelegt. Durch Wochenenden und Feiertage sind Verschiebungen möglich.
3. Nicht für alle Kinder:
Die Auszahlung entfällt, wenn es eine Kinderzulage aus einer gesetzlichen Unfallversicherung oder einen Zuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung gibt. Das gilt auch beim Bezug von Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind. Außerdem prüft das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung, ob sich der Kinderfreibetrag oder die Zahlung von Kindergeld günstiger auswirkt. Sind es die Freibeträge, wird der Anspruch auf Kindergeld der Einkommenssteuer hinzugerechnet, erläutert die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen.
Service:
Die Auszahlungstermine können auch unter der Gratis-Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter 0800/45 55 533 angefragt werden. Unter der ebenfalls kostenlosen Rufnummer 0800/45 55 530 gibt es grundlegende Auskünfte zum Kindergeld. (dpa)
Auszahlungstermine für das Kindergeld (pdf-Format)
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