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Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung absetzbar

Krankenkassenbeiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählt neben dem lohnabhängigen Beitrag auch der eventuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Nicht nur der lohnabhängige Beitrag, sondern auch ein eventueller Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung werde von Finanzamt anerkannt, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. «Diesen Beitrag kann man schnell vergessen, da er nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhält, vermerkt ist.» Krankenversicherte sollten sich an ihre Krankenkassen wenden. Diese stellt über den Zusatzbeitrag eine gesonderte Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung aus. (dpa)

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