Zweitjob: Was ist erlaubt?
Wenn Mitte des Monats das Konto schon wieder leer ist und der Gang zum Bankautomaten zur Bewährungsprobe wird, dann ist für viele die Zeit für einen Zweitjob gekommen
Immer mehr Deutsche verdienen mit einem Nebenjob noch ein bisschen was dazu. Die Zahl der Zweitjobber ist in den vergangenen Jahren immens gestiegen. Waren es im Jahr 2003 noch 1,2 Millionen, sind es im Sommer 2010 bereits 2,4 Millionen Arbeitnehmer, die nach Feierabend noch einmal weiterschuften. Der Anwalt schreibt Artikel für eine Fachzeitschrift, der KfZ-Mechaniker klemmt sich in seiner Freizeit als Taxifahrer hinters Steuer.
Was geht - und was nicht
Sich einfach mal schnell einen Nebenjob zulegen - so einfach ist es leider nicht. Wer nicht Gefahr laufen möchte, seine Hauptarbeitsstelle zu verlieren, muss einiges beachten.
Zuerst einmal empfiehlt es sich, einen Blick in seinen Arbeitsvertrag zu werfen. Darin ist meist festgeschrieben, ob der Arbeitgeber dem Zweitjob zustimmen muss. Als Beamter ist eine Genehmigung zwingend erforderlich. Aber auch alle anderen sollten ihren Chef zumindest über ihr Vorhaben informieren.
Die Chancen, dass der Arbeitgeber die Zweitstelle akzeptiert, sind hoch. Denn grundsätzlich sind Nebenjobs erlaubt. Wer nebenher jedoch bei der Konkurrenz arbeiten möchte, hat schlechte Karten.
Genauso all diejenigen, bei denen die Hauptarbeitsstelle unter der Nebentätigkeit leiden dürfte. Bis tief in die Nacht Cocktails mixen und am nächsten Morgen um 8.30 Uhr ins Büro - das wird auf Dauer Spuren hinterlassen. Spätestens, wenn die Arbeit darunter leidet und der Kopf auf die Computertastatur sinkt, wird der Chef eingreifen.
Ärger wird auch die Lehrerin einer kirchlichen Schule bekommen, wenn sie in ihrer Freizeit als Stripperin arbeitet. In diesem Fall würde das Image der Schule leiden, der Arbeitgeber darf zurecht einreifen.
Der Balanceakt zwischen zwei Jobs
Der Zweitjob ist schließlich genehmigt. Das Geld fließt wieder. Doch auch jetzt muss sich der Arbeitnehmer über einige Vorschriften im Klaren sein. Zusammen dürfen Erst- und Zweitstelle nicht mehr als 48 Stunden pro Woche ausmachen, nach Feierabend müssen elf freie Stunden liegen, ehe der erste Job wieder beginnt. All das besagt das Arbeitszeitgesetz. Glück haben die, die im Nebenjob als Selbstständige tätig sind. Für sie gelten diese Bestimmungen nicht.
Ist man in der Hauptarbeit krankgeschrieben, sollte man auch im Nebenjob pausieren. Ähnliches gilt für den Urlaub. Wer sich im Hauptarbeitsplatz frei genommen hat, darf zwar weiterhin seine Nebentätigkeit ausüben, sie jedoch nicht zur Vollzeitstelle ausdehnen. Schließlich erwartet der Chef, dass seine Angestellten erholt aus den Ferien kommen und nicht schon wieder nach wenigen Stunden urlaubsreif sind.
Schlau verdienen
Ein intelligenter Geldverdiener schafft sich als Zweitarbeit einen Minijob an. Zwar darf er dabei nur 400 Euro im Monat verdienen, zahlt aber keine Abgaben und Steuern. Letztendlich bleibt dabei meist mehr übrig als bei jemanden, der monatlich 500 Euro zusätzlich verdient, aber über 100 Euro Abzüge hat. Es lohnt sich also, darauf zu achten, nicht zu viel zu verdienen.
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