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  3. Kempten: Pärchen hat Sex im Hofgarten: Welche Strafe droht dafür?

Kempten
02.07.2015

Pärchen hat Sex im Hofgarten: Welche Strafe droht dafür?

Welche Folgen hat Sex in der Öffentlichkeit, wenn das Paar erwischt wird?
Foto: Symbolbild, imago stock&people

Was genau einem Pärchen nach einem Schäferstündchen in einem Kemptener Park blüht, ist offen. Anders als bei Exhibitionisten wirft der seltene Fall viele Fragen auf.

Der Fall ist pikant: Ein Pärchen um die 50 hatte in aller Öffentlichkeit Sex im Kemptener Hofgarten, einer barocken Parkanlage in der Stadtmitte – drei Jugendliche und ein 13-jähriges Kind haben das gesehen, sich massiv darüber geärgert und deshalb die Polizei verständigt. Diese ermittelt nun. Doch was blüht dem Paar, das von der Polizei nach dem Schäferstündchen mit einem Platzverweis belegt und angezeigt worden war?

Diese Frage ist schwerer zu beantworten, als es zunächst scheint. Denn bei so einem ungewöhnlichen Vorfall haben die Behörden keine exakte Antwort parat. „Hier könnte tatsächlich eine Erregung öffentlichen Ärgernisses vorliegen“, sagt Nadine Weick, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kempten. Laut Strafgesetzbuch steht darauf bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe (die Höhe hängt beispielsweise vom Einkommen ab oder ob das Paar Wiederholungstäter ist).

Ist Sex in der Öffentlichkeit nur eine Ordnungswidrigkeit?

Möglich sei aber auch, dass es sich um einen erstmaligen Vorgang handelt – und dass dem Paar in dem Moment nicht bewusst war, dass es ein Ärgernis provoziert, sagt Weick.

Dann kann die Staatsanwaltschaft beschließen, dass sie den Fall an die Polizei zurückgibt und er als Ordnungswidrigkeit einzustufen ist. Zuständig wäre dann die Stadt Kempten, die e ein Bußgeld erheben könnte. „Wie hoch das ist, müssen wir im Einzelfall prüfen“, sagt Nadine Briechle, Leiterin des Kemptener Ordnungsamtes. Denn es gebe für diesen Vorfall „bei uns wahrscheinlich nur wenig vergleichbare Bezugsfälle“.

Laut Staatsanwältin Weick ist es ohnehin recht schwierig, zu definieren, was eine öffentliche sexuelle Handlung ist, die möglicherweise geahndet werden kann. Das könne schon ein sehr erotischer, lang anhaltender Kuss sein, ein Griff unter den Pulli oder sonstwohin in aller Öffentlichkeit.

Wichtig für den Tatbestand der „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ist jedenfalls, dass die aktiv Beteiligten absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis provozieren. Und dass sich jemand gestört fühlt. „Viele, die so etwas beobachten, regen sich nicht weiter auf und rufen noch seltener die Polizei“, sagt Sprecher Christian Eckel. Deshalb gebe es kaum Ermittlungen in diese Richtung.

Welche Folgen hat der Vorfall für das Pärchen?

Am Ende könnte es also sein, dass die Angelegenheit im Hofgarten keine großen Konsequenzen haben wird. Anders sieht es meist bei exhibitionistischen Handlungen aus – hier ermittelte die Allgäuer Polizei allein im Vorjahr in 60 Fällen.

 Für Schlagzeilen sorgte jüngst auch in Nordschwaben ein alkoholisiertes Pärchen (19 und 18 Jahre), das in der Titania Therme erst intim und dann aggressiv geworden war.

Später leugnete es die von einer Videokamera aufgezeichnete Zweisamkeit und wurde deshalb von einem Gericht zu Jugendarrest verurteilt. Schäferstündchen in einem Bad gebe es öfters, sagte der Bademeister bei der Verhandlung im Zeugenstand – doch selten ein derart dreistes Verhalten der Beteiligten.

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