Pizza, Pasta, Steuerhinterziehung - Gastronom vor Gericht
Mediterrane Speisen auf dem Teller, Steuerfahndung im Haus: Ein italienischer Gastronom steht vor Gericht, weil er seine Einnahmen gegenüber dem Fiskus frisierte.
Der Augsburger geht gern fremd, wenn er isst. Mal Gyros oder Souflaki beim Griechen, Pekingente und Glasnudelsuppe beim Chinesen. Am liebsten aber tafelt er bei „seinem Italiener“, nämlich Pasta und Pizza.
In etlichen italienischen Restaurants sind in der Vergangenheit in den Augen des Wirts eher unliebsame Gäste aufgetaucht: Betriebsprüfer des Finanzamtes oder gar Steuerfahnder und Kripobeamte. Sie haben so manchem südländischen Chefkoch den Brei verdorben, der es mit den Abgaben an den Fiskus nicht so genau genommen hat.
Derzeit sitzt ein italienischer Restaurantbesitzer, 60, auf der Anklagebank vor dem Landgericht. Ihm wird Steuerhinterziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro vorgeworfen. Sein Steuerberater, 47, ist der Beihilfe angeklagt.
Pizza-Lokal: Prominente Stammgäste und Steuerfahndung im Haus
Schon seit 2009 laufen die Ermittlungen der Steuerfahnder gegen den Mann, der am westlichen Stadtrand ein Restaurant betrieb, das vor allem auch prominente Fußballer zu seinen Stammgästen zählte. Bei einer Routine-Betriebsprüfung war das Finanzamt Augsburg-Land auf Ungereimtheiten gestoßen.
Daraufhin durchsuchten Steuerfahnder Restaurant und Wohnhaus des Gastronomen, der einige Tage in Untersuchungshaft saß und erst gegen eine Kaution von mehreren hunderttausend Euro wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.
Der Anklage zufolge war in dem Restaurant nie ein Kassenbuch geführt worden, in das Tageseinnahmen eingetragen werden müssen. Kassenberichte sollen stattdessen nachträglich im Steuerbüro des Mitangeklagten erstellt und dabei die Buchführung frisiert worden sein. Der Gastwirt soll den Fiskus auch mit Hilfe eines manipulierbaren Kassensystems ausgetrickst haben. Die Registrierkasse habe über eine „Reset-Taste“ verfügt, mit der sich die Zähler der ausgedruckten Kassenbons zurücksetzen ließen, sodass die offiziell verbuchten Einnahmen geringer ausfielen.
Der Prozess gegen den Gastronomen und seinen Steuerberater war bereits zweimal vor der 10. Strafkammer unter Vorsitz von Wolfgang Natale terminiert worden. Einmal platzte er wegen einer Besetzungsrüge der Verteidigung, beim zweiten Anlauf legten die Anwälte (aus derselben Kanzlei) ihre Mandate nieder, weil sich die Angeklagten auf einmal gegenseitig bekämpft hatten.
Höhe der Steuerschuld ist unklar
Der Start zur dritten Auflage war nun gekennzeichnet durch prozesstaktische Vorgespräche hinter verschlossenen Türen zwischen dem Gericht, Staatsanwalt Dominik Wagner und den Verteidigern Professor Guido Britz und Klaus Rödl (für den Gastronomen) sowie Markus Gotzens (für den Steuerberater). Die beiden Anwälte des Italieners wollen eine Bewährungsstrafe erreichen, der Steuerberater soll nach Meinung seines Verteidigers gar freigesprochen werden.
Strittig ist vor allem die Höhe der Steuerschuld. Der Wirt, der sein Lokal inzwischen an seinen Sohn übergeben hat, will notfalls beweisen, dass die tatsächlich erzielten Einnahmen wesentlich niedriger waren als die von der Anklagebehörde vermuteten.
Der Gastronom hat einen sechsstelligen Betrag zur Wiedergutmachung der Steuerschuld angeboten. Gerichtsvorsitzender Natale machte allerdings deutlich, dass die Kammer zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst bei einem Geständnis eher von einer Gefängnisstrafe im Bereich von drei Jahren für den Italiener ausgehe. Für den Steuerberater sei „die Tür zu einer Bewährungsstrafe noch nicht zugeschlagen“, formulierte der Kammervorsitzende eher zurückhaltend.
Der Wirt zeigte sich schließlich geständnisbereit: Über seinen Anwalt Professor Britz ließ er in der Verhandlung mitteilen, er habe in den Jahren 2002 bis 2007 „erhebliche Einnahmen nicht versteuert“. Der Steuerberater behauptete in einer von ihm verlesenen Erklärung, es sei ihm nicht möglich gewesen, die Manipulationen des Lokalchefs zu erkennen. Der Prozess wird am 5. Februar fortgesetzt.
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