Schmuck eines Toten verkauft
In Augsburg musste sich ein Mann vor Gericht verantworten, der Schmuck und Münzen eines Verstorbenen für 16000 Euro an einen Goldhändler verkauft hat, ohne der Eigentümer zu sein.
Ein Fall, der sich um die Hinterlassenschaften eines toten Mannes drehte, ist jetzt vor dem Amtsgericht mit einer Verurteilung wegen Betrugs zu Ende gegangen. Angeklagt war ein 32-Jähriger, der einer Vermieterin beim Ausräumen einer Wohnung geholfen haben soll. Die Wohnung wurde aufgelöst, weil der Mieter gestorben war.
Der Angeklagte verkaufte hinterher Schmuck und Münzen für 16000 Euro an einen Goldhändler – dabei gaukelte er vor, der Eigentümer zu sein. Unklar blieb, ob der Angeklagte die Gegenstände selbst aus der Wohnung nahm. Oder ob ein anderer sie an sich genommen und später an den 32-Jährigen weitergereicht hat. Das Gericht ging aber davon aus, dass der Angeklagte auf jeden Fall wusste, dass es sich um fremdes Eigentum handelt. Das Urteil: Elf Monate Haft auf Bewährung. jöh
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