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Innung: Bäckerei-Handwerk punktet

Innung

Bäckerei-Handwerk punktet

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    Bäckerei-Handwerk punktet
    Bäckerei-Handwerk punktet

    Landkreis Dillingen Der Hygieneskandal bei „Müller-Brot“ hat die regionalen Bäcker der nordschwäbischen Bäckerinnung auf den Plan gerufen. In einer Pressemitteilung heißt es, dass etliche Bäckermeister ihre Produkte freiwillig überprüfen ließen. Bäckermeister Manfred Stiefeln, ein unabhängiger Sachverständiger des Instituts für die Qualitätssicherung von Backwaren, kontrollierte vorgelegte Brote und Semmeln. Geruch, Geschmack, Form, Oberflächen- und Krusteneigenschaften, Lockerung, Krumenbild sowie Struktur und Elastizität kamen dabei auf den Prüfstand.

    Brot: 18 Mal die Note „sehr gut“

    Mit dem Ergebnis zeigte sich nicht nur der Brotprüfer, sondern auch der Obermeister Anton Wagner aus Zusamaltheim „recht zufrieden“. Von 40 geprüften Brotsorten wurde 18 Mal die Note „sehr gut“ (100 Punkte) vergeben.

    Drei Brotsorten der Nördlinger Bäckerei Haußer – das Krusten- und Fünfkornquarkbrot sowie der Rieser Bauernlaib erhielten demnach hundert Punkte. Auch das Mitglied „Himmelbäck“ in Lauingen brillierte mit hundert Punkten bei folgenden Backwaren: Baguette, Ciabatta, Wurzelbrot, dem Lauinger Gewürzbrot, Himmelspfünder heimat- und das Bauernbrot.

    Ebenfalls mit „sehr gut“ bewertet wurden laut Pressemitteilung das Oster-, Malzkorn-, Bier-, Franken- und das Sonnenblumenbrot der Bäckerei Lindenthal aus Gundelfingen. An der freiwilligen Prüfung nahm auch die Bäckerei Seeßle aus Bächingen teil. Hier erreichten das Kastenweiß-, Sonnenkorn-, Dreikorn- sowie das Genetzte Brot die volle Punktzahl.

    Das Spektrum der geprüften Semmeln reichte von der Kaiser- bis zur Meistersemmel, die die Noten „gut“ und „sehr gut“ erhielten. Die Brotprüfung, bei der nicht nur qualitativ hochwertige Backwaren prämiert wurden, sondern auch Verbesserungsvorschläge für nicht optimal geratene Produkte ausgesprochen worden sind, seien ein Beweis für das Bestreben der handwerklichen Backbetriebe, sich mit hoher Qualität von der Billig-Konkurrenz abzugrenzen.

    „Bäckerei“ soll geschützt bleiben

    Dies müsse als Orientierungshilfe für die Verbraucher auch im Namen klar erkennbar sein: Nur Betriebe, die von einem Meister geführt werden und in denen tatsächlich noch traditionell gebacken wird, sollten sich nach dem Gesetz Bäckerei nennen dürfen, nicht jedoch Shops und Franchise-Firmen, in denen beispielsweise nur mit Hilfe von Tiefkühlrohlingen „abgebacken“ werde. „Für den Schutz des Bäckerhandwerks setzen wir uns in der Innung ein“, so Wagner. (bäs, pm)

     Weitere Infos zur Brotprüfung unter www.brot-test.de.

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