Beim Mindestlohn keine maximale Zufriedenheit
Das neue Gesetz wirkt sich auf verschiedene Branchen ganz unterschiedlich aus
Der allgemeine flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro ist seit Jahresbeginn in Kraft. Profitieren sollen dabei rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Eine maximale Zufriedenheit hat das neue Gesetz bisher nicht bewirkt. Kleinere Betriebe kämpfen mit bürokratischen Hürden. Aber auch im Bereich des Sports hat der Mindestlohn für die Vereine Auswirkungen. Wir haben uns in der Region umgehört.
Der Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbandes im Landkreis Dillingen, Eugen Bayer, ist froh, dass der Mindestlohn in dieser Branche erst stufenweise bis 2017 eingeführt werden muss. Vor allem auf die Betriebe im Gemüsebereich, wie sie im Raum Gundelfingen zahlreich vorhanden sind, kommen da Mehrbelastungen zu. Bisher, so Bayer, haben Saisonkräfte für circa 6,50 Euro in der Stunde gearbeitet. „Zwei Euro mehr müssen erst erwirtschaftet werden“, gibt er zu bedenken. Dazu kommt der bürokratische Aufwand. „Jede Stunde muss genauestens Buch geführt werden“, erklärt Bayer. Auch von kleinen Betrieben, in denen ein bis zwei landwirtschaftliche Helfer beschäftigt sind. Diese haben neben ihrem Lohn oft freie Verpflegung. Diese, so Bayer, könnte bei 8,50 Euro womöglich wegfallen. „Irgendwie“, so der Geschäftsführer, „müssen sich die Arbeitgeber die Mehrausgaben ja reinholen.“
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