Bierflasche verfehlt knapp ihr Ziel
23-jähriger Zusamtaler hatte mit Verfahrenseinstellung großes Glück
Ein 23-jähriger Hotelangestellter hätte eigentlich möglichst schnell von München aus zu seiner Freundin im Buttenwiesener Raum fahren wollen, nachdem ihm diese telefonisch signalisierte hatte, „dass es ihr nicht gut geht“. Zuhause angekommen war die junge Frau für ihn jedoch nicht zu erreichen. Und damit begann eine nächtliche Geschichte, die den Zusamtaler nun vor Gericht landen ließ.
Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann beim Prozess in Dillingen fahrlässige Körperverletzung vor, nachdem die Anklage ursprünglich von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen war. Wie Dr. Andreas Straßer ausführte, habe der Beschuldigte gegen zwei Uhr morgens eine Fensterglasscheibe und teilweise die Türverglasung eines Nachbargebäudes beschädigt und auch noch eine Bierflasche in Richtung eines Bekannten geworfen, der die Türe öffnete und nur noch knapp dem Wurfgeschoss ausgewichen war.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.