Das Sterben wird teurer
Gemeinderat muss die Friedhofsgebühren deutlich anheben.
Es war eine Notwendigkeit, die die Villenbacher Gemeinderäte bei ihrer ersten Sitzung im neuen Sitzungssaal einstimmig beschlossen. Schon vor kurzem hatte Kämmerin Angelika Hefele den Hinweis des kommunalen Prüfungsverbandes weitergegeben: Die Friedhöfe in Villenbach und Wengen arbeiten nicht kostendeckend, das ist nach den Richtlinien des Prüfungsverbandes nicht zulässig und die Gemeinden sind verpflichtet, die Kosten umzulegen.
Hinzu kommt, dass es bisher bei den Gebühren für Familiengräber eine Regelung gibt, die so nicht mehr haltbar war, wie Bürgermeister Werner Filbrich erläuterte: Ein Einzelgrab (20 Jahre) kostet in Villenbach 330 Euro, das bleibt auch in der neuen Gebührensatzung so. Ein Familiengrab hingegen kostete hier bisher 410 Euro. Das ist so nicht zulässig, sagt der kommunale Prüfungsverband und empfahl, die Kosten auf 660 Euro (doppeltes Einzelgrab) anzuheben.
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