Denkmalschutz: Vorgaben ärgern Binswanger Gemeinderäte
Sie beschließen die Änderung des Bebauungsplans Kirchle. Zuvor gibt es aber Protest
Die Vorgaben der Denkmalschützer stoßen aktuell im Binswanger Gemeinderat auf wenig Verständnis. Beim ersten Beschluss in der jüngsten Sitzung ließen die Gemeinderatsmitglieder deshalb die Worte „unter Protest“ einfügen. Werner Dehm vom Planungsbüro Opla erläuterte die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Kirchle“. Diese ist nötig, damit mehrere Grundstücke zwischen bereits bestehenden Anwesen an der Römerstraße und der Friedhofstraße bebaut werden können. Das Landesamt verwies nun auf Bodendenkmäler, die sich in „unmittelbarer Nähe“ befänden: die einstige Römerstraße und Brandgräber. Zudem gebe es frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Marienkapelle. Deshalb müsse in den Bebauungsplan der Passus eingefügt werden, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig ist.
Die wiederum muss in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Der Planer erläuterte: „Jeder, der ein Haus bauen will, muss den Boden sondieren lassen.“ Unter anderem sei ein Grabungstechniker der Denkmalbehörde vor Ort. Bürgermeister Anton Winkler sagte: „Das kann nicht sein, dem geben wir nicht statt.“ Die Römerstraße und die Marienkapelle seien ein ganzes Stück weit weg.
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