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Landkreis
22.02.2018

Dillinger Geburtshilfe: „Wo nehmen Sie die Hoffnung her?“

Die Dillinger Geburtshilfe wird von 23. März bis 30. Juni geschlossen. Die Gynäkologie bleibt geöffnet. In einer außerordentlichen Sitzung des Krankenhausausschusses stellte Uli-Gerd Prillinger die Entwicklung der vergangenen Monate vor. Der Personalmangel bei Ärzten und Hebammen hatte zu der Entscheidung geführt, Geburtshilfe zu schließen, um die Sicherheit schwangerer Frauen und Babys zu gewährleisten.

In einer außerordentlichen Sitzung nahmen am Mittwochabend mehrere Kreisräte zu der Situation an der Kreisklinik Stellung. Karl Hurler stellte die Schlüsselfrage

Die außerordentliche Sitzung des Krankenhausausschusses hatte schon über eine Stunde gedauert. So lange hatte der Geschäftsführer der Kreiskliniken, Uli-Gerd Prillinger, im Sitzungssaal des Landratsamtes erklärt, warum die Dillinger Geburtshilfe von 23. März bis 30. Juni vorübergehend geschlossen werden muss. Hatte seinen Schock beschrieben, als sich beim Zulassungsausschuss herausstellte, dass es noch einen Bewerber um den Kassensitz gibt, der für das Bestehen der Geburtshilfe so unabdingbar war. Und dass dann ausgerechnet der Konkurrent den Kassensitz bekam, das geplante Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) scheiterte und prompt die beiden neuen Ärzte, die das Dillinger Krankenhaus angestellt hatte, kündigten. Landrat Leo Schrell hatte ergänzt, wie schlecht die Rahmenbedingungen für Belegärzte und Hebammen sind. Und betonte, dass man unverändert versuchen wolle, die Idee vom MVZ zur Sicherstellung der Geburtshilfe umzusetzen. Da fragte Karl Hurler (CSU): „Wo nehmen Sie die Hoffnung her?“ Vielleicht wurde darüber im Anschluss, in der nichtöffentlichen Sitzung, gesprochen. Vor den rund 15 Zuhörern und mehreren Presservertretern sagte der Landrat nur: Es gebe Frauenärzte, die in den Ruhestand gehen wollen.

Thomas Häußler (Bürgerliste) fragte nach, warum gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses kein Einspruch erfolgt war. Laut Prillinger wäre entweder eine Klage am Sozialgericht möglich gewesen, die aber gedauert hätte. Oder ein Widerspruch vor dem Beschwerdeausschuss. Auch das hätte gedauert. Um einen Kassensitz kann sich nur ein Arzt bewerben, aber nicht das MVZ oder die Klinik als solche. Und der betroffene Chefarzt war laut Prillinger nicht bereit, so lange durchzuhalten und kündigte. Auf die zweite Frage Häußlers sagte der Geschäftsführer, dem Zulassungsausschuss seien die Folgen einer Absage an das MVZ sehr deutlich vorgetragen worden. Allerdings sei er rechtlich für die ambulante und nicht für die stationäre Versorgung zuständig.

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