Dorferneuerung: Anwohner müssen drauflegen
Ein Teil der Kosten wird auf die Anlieger umgelegt
Kosten von 41000 Euro werden nach der Straßenbaumaßnahme im Rahmen der Dorferneuerung auf die Anwohner umgelegt. Zu den Anliegern gehört auch die Gemeinde selbst mit dem Lagerhaus. Wer über 3500 Euro bezahlen muss, kann dies in drei Raten jeweils zum 1. Juli 2016, 2017 und 2018 überweisen.
Beträge unter 3500 Euro sind einen Monat nach dem Bescheid fällig. Bei den Anwohnern der Talstraße kann nichts von der entsprechenden Maßnahme abgerechnet werden. Dies ist nur möglich, wenn mindestens ein Viertel der gesamten Straße betroffen ist.
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