Fahnen, auch ausländische, dürfen gehisst werden
Ausnahmen sind Zeichen verbotener Gruppen
Ein Unbekannter hisste in der Nacht zum vergangenen Sonntag eine türkische Nationalfahne am Marienbrunnen auf dem Wertinger Marktplatz. Die Ermittlungen der Polizei zu den Hintergründen dauern an – aber diese Flaggenhissung war laut Josef Sitterer, dem Leiter der Polizeistation Wertingen, keine Straftat.
Stefan Hackl, ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, betonte auf Anfrage der WZ, dass es im Bereich der Flaggen keine Verbotsliste gebe, die für alle Vorkommnisse gültig sei. Viele Verbote beruhen nämlich auf Einzelentscheidungen von Gerichten. Diese Urteile würden aber bei entsprechenden anderslautenden Entscheidungen wieder kassiert. Generell dürfe man laut Hackl aber davon ausgehen, dass eine gültige Staatsflagge – auch ausländische Flaggen – in Deutschland öffentlich gehisst werden dürfen.
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